§ 261 Abs. 1 und 6, § 54 Abs. 1 Nr. 2 KWG, § 63 Abs. 1 ZAG
Leichtfertige Geldwäsche, verbotene Geschäfte nach Kreditwesengesetz, Verstoß gegen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
60.000 Euro Schaden
Einstellung gegen 1.000 Euro Geldauflage, § 153a Abs. 2 StPO
Gesonderte Einziehung nicht zu erwarten.