Medizinstrafrecht - Anwälte für medizinische Berufe

Medizinstrafrecht: Kompromisslose Verteidigung

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Medizinstrafrecht - Spezialverteidigung medizinischer Berufe

Was ist Medizinstrafrecht?

Das Medizinstrafrecht ist ein hochkomplexes Rechtsgebiet an der Schnittstelle von Strafrecht, Medizinrecht und Berufsrecht. Es betrifft Ärztinnen und Ärzte, Apotheker, Heilpraktiker, Pflegekräfte, Therapeuten und alle anderen Heilberufe. Strafrechtliche Vorwürfe im Bereich des Medizinstrafrechts können für die Betroffenen nicht nur strafrechtliche Sanktionen, sondern auch standesrechtliche, zivilrechtliche und existenzielle Folgen haben. Unsere Kanzlei verteidigt bundesweit medizinische Fachkräfte in allen Bereichen des Medizinstrafrechts – fundiert, diskret und mit hoher Spezialisierung.

Typische Vorwürfe im Medizinstrafrecht

Abrechnungsbetrug, Untreue und Korruption im Gesundheitswesen

Ermittlungen wegen Abrechnungsbetrugs im Medizinstrafrecht nach § 263 StGB gehören zu den häufigsten Konstellationen. Betroffen sind nicht nur Ärzte, sondern auch Psychotherapeuten, Pflegeheime, Pflegedienste und Apotheken. Es geht um falsche, überhöhte oder erfundene Abrechnungen gegenüber Krankenkassen oder Privatpatienten. Die Untreue gemäß § 266 StGB spielt oft eine Rolle bei Fehlverwendung von Drittmitteln oder Mitteln von Kooperationspartnern. Die Korruption im Gesundheitswesen ist seit Einführung der §§ 299a, 299b StGB strafbar und betrifft z. B. Zahlungen für Verordnungen, Vorteilsgewährungen für Überweisungen oder die Bevorzugung bestimmter Anbieter.

Anwalt Medizinstrafrecht

Körperverletzung durch ärztlichen Heileingriff

Rein strafrechtlich stellt jeder ärztliche Eingriff eine Körperverletzung im Sinne des § 223 StGB dar. Erst die rechtfertigende Einwilligung des Patienten macht den Eingriff legal. Diese setzt jedoch eine ordnungsgemäße und vollständige Aufklärung voraus. Fehlt diese, ist die Einwilligung unwirksam und der Eingriff strafbar. Gerade im Medizinstrafrecht ist die Abgrenzung zwischen erlaubter Behandlung und strafbarer Körperverletzung oft Gegenstand von Ermittlungen.

Unterlassene Hilfeleistung

§ 323c StGB sanktioniert das Unterlassen zumutbarer Hilfe in Notlagen. Bei medizinischem Personal liegt im Rahmen des Medizinstrafrechts häufig eine besondere Garantenstellung vor. Das betrifft z. B. Notärzte, Klinikpersonal oder Pflegekräfte, die einem Patienten nicht helfen, obwohl sie dazu verpflichtet und in der Lage gewesen wären.

Fahrlässige Tötung und ärztlicher Kunstfehler

Behandlungsfehler oder Aufklärungsversäumnisse können zur Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung im Medizinstrafrecht (§ 222 StGB) oder fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) führen. Entscheidend ist, ob gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht verstoßen wurde und ob dieser Verstoß kausal für den Schaden war.

Aufklärungspflichten und rechtfertigende Einwilligung

Im Medizinstrafrecht ist die ordnungsgemäße Aufklärung Voraussetzung für eine strafrechtlich wirksame Einwilligung. Fehler bei der Risiko-, Diagnose-, Behandlungs- oder Verlaufsaufklärung können zu einer Strafbarkeit wegen Körperverletzung führen. Die Einhaltung der Aufklärungspflichten ist ein zentrales Thema in Ermittlungsverfahren.

Verstöße beim Organtransplantationsrecht

Das Transplantationsgesetz (TPG) ist ein zentrales Regelwerk des Medizinstrafrechts. Verstöße gegen das TPG – etwa unzulässige Entnahmen oder kommerzielle Vermittlung – sind strafbar. Die Anforderungen an Dokumentation, Aufklärung und Zustimmung sind hoch und werden in Ermittlungen regelmäßig hinterfragt.

Infektionsschutzgesetz, Impfbescheinigungen und Datenschutz

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie strafbare Fälschung von Impfbescheinigungen oder Verstöße gegen den Medizindatenschutz bilden eigene Bereiche des Medizinstrafrechts. Auch § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) ist hier häufig relevant. Die korrekte Dokumentation und Ausstellung medizinischer Nachweise steht regelmäßig im Fokus.

Sterbehilfe und rechtliche Graubereiche

Die strafrechtliche Bewertung von Sterbehilfe wird im Medizinstrafrecht besonders sensibel behandelt. Die Abgrenzung zwischen erlaubter Beihilfe zum Suizid und strafbarer Tötung auf Verlangen erfordert genaue rechtliche Analyse.

Strafrechtliche Risiken bei In-vitro-Diagnostika

Im Medizinstrafrecht zählen auch Verstöße bei genetischen Tests, Laborverfahren oder Blutanalysen zu den strafrechtlich relevanten Risiken. Hersteller, Labore und ärztliche Anwender müssen gesetzliche Vorgaben beachten.

Medizinstrafrecht Anwältin

Relevante Gesetze im Medizinstrafrecht

Alle folgenden Gesetze enthalten Vorschriften mit strafrechtlicher Relevanz für das Medizinstrafrecht:

AMG – Arzneimittelgesetz

AntiDopG – Anti-Doping-Gesetz

ApoG – Apothekengesetz

BApO – Bundes-Apothekerordnung

BÄO – Bundesärzteordnung

BtMG/BtMVV – Betäubungsmittelgesetz und Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

ESchG – Embryonenschutzgesetz

GenDG – Gendiagnostikgesetz

GüG – Grundstoffüberwachungsgesetz

HeilPraktG – Heilpraktikergesetz

HWG – Heilmittelwerbegesetz

IfSG – Infektionsschutzgesetz

MPDG – Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz

MPG – Medizinproduktegesetz

PIDV – Präimplantationsdiagnostikverordnung

StGB – Strafgesetzbuch

TFG – Transfusionsgesetz

TPG – Transplantationsgesetz

Diese Normen bilden die gesetzliche Grundlage für strafrechtliche Vorwürfe im Bereich des Medizinstrafrechts. Verstöße können zu Ermittlungsverfahren, Geld- oder Freiheitsstrafen und berufsrechtlichen Konsequenzen führen.

Medizinstrafrecht – Häufige Fragen

Was umfasst das Medizinstrafrecht konkret? Es umfasst alle strafrechtlichen Vorwürfe im Zusammenhang mit medizinischer Tätigkeit – von Behandlungsfehlern über Betrug bis zu Verstößen gegen Arzneimittel- und Hygienerecht.

Wie erkenne ich, ob ich vom Medizinstrafrecht betroffen bin? Wenn Sie als Ärztin, Arzt oder Heilberufler Post von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Kassenärztlicher Vereinigung erhalten, besteht strafrechtliches Risiko.

Wie kann ich mich im Medizinstrafrecht effektiv verteidigen? Durch frühzeitige, spezialisierte Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht mit medizinischer Expertise. Schweigen Sie gegenüber Ermittlungsbehörden und lassen Sie alle Kommunikation durch Ihre Verteidigung führen.

Was droht bei Verstößen gegen das Medizinstrafrecht? Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Approbationsentzug, Einziehung von Honorar und massive Reputationsschäden – je nach Delikt und Einzelfall.

Kontakt und Verteidigung im Medizinstrafrecht

Sie stehen im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen im Gesundheitswesen?

Unsere Kanzlei gehört zu den führenden Adressen in Deutschland für die Strafverteidigung. Wir vertreten bundesweit Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie medizinisches Fachpersonal mit höchster Professionalität, Diskretion und Fachkenntnis.

Medizinstrafrecht - Konstantin Grubwinkler