Johanna Mathäser

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht

Johanna Mathäser gehört zu den besonders erfahrenen Strafverteidigerinnen in Deutschland. Seit über 30 Jahren ist sie ausschließlich im Strafrecht tätig und verfügt über eine außergewöhnlich breite und tiefgehende Prozesserfahrung in komplexen Ermittlungs- und Strafverfahren.

Als Fachanwältin für Strafrecht steht sie für eine präzise, strategisch ausgerichtete und konsequente Verteidigung. Mandanten schätzen ihre Fähigkeit, auch in hochbelastenden Situationen den Überblick zu behalten, Risiken frühzeitig zu erkennen und klare Verteidigungsstrategien zu entwickeln. Ihre Arbeit ist geprägt von analytischer Stärke und großer Durchsetzungskraft.

Ein besonderer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im Bereich Cybercrime und IT-Strafrecht. Johanna Mathäser verteidigt Beschuldigte insbesondere in Verfahren wegen Computerbetrugs (§ 263a StGB), Ausspähens von Daten (§ 202a StGB), Datenhehlerei (§ 202d StGB) sowie bei Vorwürfen der Datenveränderung oder Computersabotage (§§ 303a, 303b StGB). Gerade in Cybercrime-Verfahren spielen umfangreiche digitale Beweismittel, IT-forensische Auswertungen und komplexe Ermittlungsmaßnahmen eine zentrale Rolle. In diesen Verfahren profitieren Mandanten von ihrer langjährigen Erfahrung im Strafprozess ebenso wie von ihrem tiefen Verständnis für die Besonderheiten digitaler Ermittlungen.

Darüber hinaus verteidigt Johanna Mathäser seit vielen Jahren mit großem Engagement auch im Jugendstrafrecht. Verfahren gegen junge Beschuldigte erfordern neben juristischer Erfahrung besonderes Fingerspitzengefühl und eine strategische Verteidigung.

Johanna Mathäser steht für eine konsequente, diskrete und hochprofessionelle Strafverteidigung, die stets auf das bestmögliche Ergebnis für ihre Mandanten ausgerichtet ist.

Erfahrung:

  • Mai bis September 1994: Studienaufenthalt in Montreal, Quebec, Kanada
  • 1995 bis 1996: Wissenschaftliche Mitarbeiterin von Parteivorsitzenden der CSU und Bundesfinanzminister Dr. Theo Waigel, Mitglied des Bundestages
  • August bis Ende Oktober 1996: Studienaufenthalt in Montreal, Quebec, Kanada
  • 1996: Zulassung als Rechtsanwältin
  • 2004-2008: Autorin für den Praxiskommentar der Online-Datenbank Lexis Nexis
  • Seit 2020: Lehrbeauftragte an der Technischen Hochschule Rosenheim

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

Aktuelle Referenzen von
Johanna Mathäser

Vielzahl von Einstellungen nach § 170 II StPO, 31a I BtMG und 153a StPO bei geringen Mengen zum Eigenbedarf. Darüber hinaus eine große Zahl gerichtlicher Fälle. Auszugsweise aus mehreren tausend Fällen:

VORWURF UND GGF. MENGE BTM

GERICHT

RECHTSFOLGE / STRAFE

Nachstellung § 238 StGB

9 Fälle § 244a Schwerer Bandendiebstahl

Verstoß gegen WaffG unter laufender Bewährung

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

Referenzen unserer Strafverteidiger

Vielzahl von eingestellten Ermittlungsverfahren, § 170 Abs. 2 StPO, 31a Abs. 1 BtMG und 153a StPO, darüber hinaus eine große Zahl gerichtlicher Fälle. Auszugsweise aus vielen tausend Fällen:

VORWURF UND GGF. MENGE BTM

GERICHT

RECHTSFOLGE / STRAFE

Diebstahl von Medikamenten, Tavor, u.A. § 95 AMG, § 242 StGB

Handeltreiben mit Cannabis § 34 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 S. 2 Nr. 4 KCanG

Versuchte Nötigung, Körperverletzung

187g Cannabis, 207g Amphetamin § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG und § 34 KCanG

Vergewaltigung