Nicht geringe Menge Heroin, § 29a BtMG

Nicht geringe Menge Heroin, § 29a BtMG

Nicht geringe Menge und Verstoß gegen das BtMG, § 29a BtMG

Die nicht geringe Menge Heroin liegt bei 1,5 g Heroinhydrochlorid. Dabei kommt es auf den Wirkstoffgehalt an. Liegt die Heroinbase vor und nicht das Salz, kann schon eine kleinere Menge für das Vorliegen der nicht geringen Menge Heroin genügen.

Nicht geringe Menge Heroin

 

Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz – BtMG) § 29a BtMG Straftaten
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
1. als Person über 21 Jahre Betäubungsmittel unerlaubt an eine Person unter 18 Jahren abgibt oder sie ihr entgegen § 13 Abs. 1 verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überläßt oder
2. mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt, sie in nicht geringer Menge herstellt oder abgibt oder sie besitzt, ohne sie auf Grund einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 erlangt zu haben.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Die nicht geringe Menge Heroin liegt laut BGH bei einem Heroingemisch vor, das mindestens 1,5 g Heroinhydrochlorid enthält. (BGHSt. 32, 162) Es kommt für die Bestimmung der nicht geringen Menge auf den Mengenanteil des Wirkstoffes an. Festgelegt wurden die 1,5 g als Grenze, da sich aus dieser Menge bereits 30 äußerst gefährliche Dosen zu je 50 mg gewinnen lassen. Die Rechtsprechung geht bei Heroin von einer besonderen Gefährlichkeit und Suchtwirkung aus. Daher liegt die nicht geringe Menge Heroin besonders niedrig. Während vor einigen Jahren Heroin vor allem als Hydrochlorid vorlag, bestehen heute rund 80% des sichergestellten Heroins aus Heroinbase. Was der Grund für diesen Wandel ist, lässt sich nicht genau feststellen.

Wirkstoffgehalt von Heroin

Heroin gehört zur Substanzgruppe der Opiate und Opiode.
Der Wirkstoffgehalt von Heroin-Produkten bewegt sich zwischen 1 und 98%; der Reinheitsgrad ist also extrem schwankend. Aus diesem Grund ist die Bestimmung nicht geringe Menge Heroin extrem schwierig anhand der Bruttomenge möglich. Die nicht geringe Menge Heroin kann bei hohem Wirkstoffgehalt schon bei 2-3 Gramm erreicht sein.
Bei der Morphinbase (Heroin Nr. 1) kann sich der Wirkstoffgehalt zwischen 60 und 80% bewegen, während der Wirkstoffgehalt des „Heroin Nr. 4“ über 90% liegen kann.
Die Reinheit des „braunen Heroins“ liegt in Europa zwischen 15 und 25%, wohingegen die des „weißen Heroins“ höher, nämlich bei ca. 45 bis 71%, liegt. Heroin wird in verschiedenen Qualitäten angeboten und wird häufig durch Zufügen von Milch, Waschmittel oder sogar Rattengift gestreckt.
Die in Deutschland wohl gebräuchlichste Konsumform ist der intravenöse Konsum. Das Heroin wird dabei mit einer Säure und Wasser erhitzt und durch einen Filter aufgezogen. Aus Angst vor beispielsweise Aids durch das gemeinsame Benutzen einer Nadel stiegen die meisten Konsumenten jedoch auf anderen Konsumformen um.
Heroin wird daher häufig geraucht.
Auch oraler Konsum ist möglich, jedoch aufgrund des stark verzögerten Wirkungseintritts nicht sehr weit verbreitet. Je nach Konsumform wirkt Heroin mit einer Halbwertszeit von vier bis sechs Stunden. Der Preis des Heroins variiert je nach Reinheitsgrad und Verkaufsort. In den meisten europäischen Ländern liegt der durchschnittliche Preis für das „braune Heroin“ zwischen 30 und 45€ pro Gramm. Der Preis des „weißen Heroins“ wird dagegen auf 27 bis 110€ pro Gramm geschätzt. Nicht nur auf Grund des schwankenden Reinheitsgrades und der vergleichsweise hohen Letalität, liegt die nicht geringe Menge Heroin relativ niedrig, insbesondere niedriger als bei anderen Betäubungsmitteln.

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Konstantin Grubwinkler
Konstantin Grubwinkler zählt zu den bekanntesten Strafverteidigern Deutschlands. Er ist renommierter Fachanwalt für Strafrecht und bundesweit gefragter Spezialist für Betäubungsmittelstrafrecht und Konsumcannabisgesetz.

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