Ab heute neue Bußgelder im Straßenverkehr!

In den letzten Wochen und Monaten wurde bereits viel darüber diskutiert.

Nun sind die neuen Bußgelder in der Straßenverkehrsordnung in Kraft.

Hier ein Überblick, was sich geändert hat.

 

  • Stichwort: Rettungsgasse

Rettungsgassen, für ein schnelles Durchkommen der Rettungskräfte wie Feuerwehr, Notarzt, Rettungswagen, sind extrem wichtig, da es oft auf Minuten (oder gar Sekunden) ankommt, ob Menschen noch gerettet werden können.
Daher wurden nun die Bußgelder von 20 € auf nun mindestens 200 € Regelgeldbuße + 2 Punkte in Flensburg angehoben.
Neu gibt es nun Tatbestände für die Blockierung der Rettungsgasse mit Behinderung, Gefährdung und Sachbeschädigung. Es können Fahrverbote und Geldbußen bis zu 320 € verhängt werden.

 

  • Stichwort: Handy

Das Verbot, Mobiltelefone am Steuer zu nutzen wurde ausgeweitet. Es fallen künftig ausdrücklich auch Tablets, E-Book Reader und Ähnliches darunter. Ausdrücklich fallen darunter Tätigkeiten wie Nachrichten schreiben und im Internet surfen im „Hand-held-Betrieb“.
Auch Videobrillen sind ausdrücklich verboten.

Erlaubt ist die Nutzung von Sprachsteuerung, Vorlesefunktion und Head-Up-Displays für Fahrzeug- oder Verkehrszeicheninformationen.

 

  • Stichwort: Verhüllung

Ab sofort ist es verboten, sich als Kraftfahrzeugführer zu verhüllen, also Masken, Schleier, Hauben, die das ganze oder wesentliche Teile des Gesichts verdecken.

Erlaubt sind reine Kopfbedeckungen (Hut, Kopftuch, etc.), Gesichtsbemalung, Gesichtsbehaarung (Bartträger dürfen aufatmen) und Gesichtsschmuck (Tattoo, Piercing, aber auch Faschingsschminke – Halloween steht ja vor der Tür) und Sicht erhaltende oder unterstützende Brillen (also insbesondere auch Sonnenbrille), die nur geringfügige Teile des Gesichts umfassen.
Erlaubt ist selbstverständlich auch das Tragen eines Schutzhelms für Kraftradfahrer, der Schutz geht hier natürlich vor.

Grund ist die effektivere Verkehrsüberfachung.
Da wir in Deutschland keine Halterhaftung haben, anders als in vielen anderen Ländern, muss der Fahrer festgestellt werden, um diesen ahnden zu können.

Änderungen im Überblick (Je die Regelsätze)
Alt Neu
Keine Rettungsgasse gebildet 20 € 200 € + 2 Punkte
Keine freie Bahn geschaffen
für Blaulicht und Martinshorn
20 € 240 € + 1 Monat Fahrverbot + 2 Punkte
Keine Rettungsgasse gebildet mit Behinderung
(z.B. eines Rettungsfahrzeugs)
240 € + 1 Monat Fahrverbot + 2 Punkte
Keine Rettungsgasse gebildet – mit Gefährdung
(z.V. eines Feuerwehrmanns oder Verletzten)
280 € + 1 Monat Fahrverbot + 2 Punkte
Keine Rettungsgasse gebildet – mit Sachbeschädigung
(z.B. beim Ausscheren, um einen Einsatzfahrzeug durch
die Rettungsgasse zu folgen
320 € + 1 Monat Fahrverbot + 2 Punkte
Keine freie Bahn geschaffen
für Blaulicht und Martinshorn – mit Gefährdung
280 € + 1 Monat Fahrverbot + 2 Punkte
Keine freie Bahn geschaffen
für Blaulicht und Martinshorn – mit Sachbeschädigung
320 € + 1 Monat Fahrverbot + 2 Punkte
Mobiltelefone etc. beim Führen eines KFZ 60 € + 1 Punkt (Mobil- oder Autotelefon
verbotswidrig benutzt)
100 € + 1 Punkt (Aufnehmen eines elektronischen Gerätes
während der Fahrt)
Mobiltelefone etc. beim Führen eines KFZ – mit Gefährdung keine gesonderte Regelbuße / kein Regelfahrverbot 150 € + 1 Monat Fahrverbot + 2 Punkte (Aufnehmen eines elektronischen Gerätes
während der Fahrt)
Mobiltelefone etc. beim Führen eines KFZ – mit Sachbeschädigung keine gesonderte Regelbuße / kein Regelfahrverbot 200 € + 1 Monat Fahrverbot + 2 Punkte (Aufnehmen eines elektronischen Gerätes
während der Fahrt)
Mobiltelefone etc. beim Führen eines Rades 25 € (Mobil- oder Autotelefon
verbotswidrig benutzt)
55 € (Aufnehmen eines elektronischen Gerätes
während der Fahrt)

 

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

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