Steuerstrafrecht - Spezialisierte Strafverteidiger

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte Steuerstrafrecht – Eine der größten Kanzleien in Deutschland, die ausschließlich auf Strafrecht spezialisiert ist. Ihr Anwalt für Steuerstrafrecht.

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte – Steuerstrafrecht

Steuerstrafrecht wird von den Behörden rigoros verfolgt. Wer sich einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung oder einer anderen Steuerstraftat gegenübersieht, steht schnell vor existenziellen Fragen – beruflich, wirtschaftlich und persönlich.

Unser Team bietet bundesweite Strafverteidigung auf höchstem Niveau. Wir beschäftigen Spezialisten in sämtlichen Bereichen der Strafverteidigung, insbesondere auch im Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.


Steuerstrafrecht: Was ist das?

Das Steuerstrafrecht befasst sich mit Straftaten im Zusammenhang mit steuerlichen Pflichten. Die häufigsten Delikte sind:

Bereits der Vorwurf einer Steuerstraftat kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen – von Vermögensabschöpfung bis zur Untersuchungshaft. In vielen Fällen stehen auch die berufliche Existenz und das gesellschaftliche Ansehen auf dem Spiel. Umso wichtiger ist eine frühzeitige, diskrete und effektive Verteidigung durch spezialisierte Strafverteidiger.

Unser Fokus liegt nicht auf der Steuerberechnung sondern auf strafprozessualem Kampf. Wir arbeiten an zwei Fronten. Einerseits ist die Steuerlast zu reduzieren und die Vorwürfe sind argumentativ und rechnerisch zu bekämpfen. Auf der anderen Seite ist strafprozessualer Einsatz im Steuerstrafrecht von höchster Wichtigkeit. Mindestens genauso wichtig wie die Steuerberatung ist die Strafverteidigung an der Front.

In den besten Händen

Anwälte für Strafrecht
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Anwalt Steuerstrafrecht – Wann ist ein Strafverteidiger erforderlich?

Sie sollten sich unverzüglich an einen erfahrenen Strafverteidiger wenden, wenn:

  • Spätestens wenn Sie Post in einem Steuerstrafverfahren erhalten haben

  • Ihnen eine Steuerhinterziehung oder ein ähnliches Delikt vorgeworfen wird

  • eine Durchsuchung oder Beschlagnahmung stattgefunden hat

  • Sie eine Selbstanzeige in Erwägung ziehen

  • Sie Geschäftsführer, Unternehmer, Freiberufler oder Angehöriger eines steuerberatenden Berufs sind und eine strafrechtliche Folgen droht

Warten Sie nicht, bis Anklage erhoben wird. Die entscheidenden Weichen werden früh gestellt – oft lange bevor ein Gericht involviert ist.


Unsere Kanzlei – Ihre Verteidigung im Steuerstrafverfahren

Was uns auszeichnet:

  • Fachanwälte für Strafrecht

  • Langjährige Erfahrung, insbesondere in der Verteidigung von Schwerstkriminalität und Steuerstrafrecht

  • Verteidigung von Unternehmern, Beratern, Ärzten und anderen exponierten Personen

  • Team aus spezialisierten Strafverteidigern

  • Zusammenarbeit mit erfahrenen Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern

  • Absolut diskrete Mandatsführung ohne öffentliche Sichtbarkeit

Strafverteidiger Steuerstrafrecht Staranwalt Konstantin Grubwinkler
Strafverteidiger Steuerstrafrecht Reubel Grubwinkler Staranwalt
Kanzlei Steuerstrafrecht Julia Reubel

Selbstanzeige im Steuerstrafrecht – richtig vorbereitet, richtig beraten

Die strafbefreiende Selbstanzeige ist ein hochwirksames Instrument – aber nur, wenn sie vollständig, rechtzeitig und korrekt erfolgt. Fehler in der Selbstanzeige können zur Strafverfolgung trotz guter Absicht führen. Wir unterstützen Sie in Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Finanzexperten dabei, alle Voraussetzungen einzuhalten und strafrechtliche Risiken zu minimieren.

Strafverteidiger Steuerstrafrecht mit Strategie

Steuerstrafverfahren sind oft komplex – juristisch, wirtschaftlich und taktisch. Eine erfolgreiche Verteidigung erfordert:

  • Verhandlungsgeschick mit Finanzbehörden und der Justiz

  • Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung und steuerlichen Hintergründe

  • Eine klare Strategie – abgestimmt auf Ihre individuellen Risiken und Ziele

Wir verteidigen Sie – diskret, konsequent und mit einem klaren Plan.

Steuerhinterziehung Strafe

Steuerhinterziehung Strafe bei § 370 AO Steuerhinterziehung Strafe – Bei 50.000 € oder mehr hinterzogener Steuer droht Freiheitsstrafe, ab 1 Mio. € meist ohne Bewährung. Der Bundesgerichtshof

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Was gilt als „unrichtige Angabe“?

Tatbestandsmäßig iSd § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO ist das Machen unrichtiger oder unvollständiger Angaben. In der Praxis handelt es sich insoweit üblicherweise um falsche Angaben in Steuererklärungen für bereits abgeschlossene Veranlagungszeiträume; dies ist jedoch nicht zwingend. Jede bewusst falsche oder verschleierte Information gegenüber dem Finanzamt, z. B. fingierte BWA‑Zahlen in Vorauszahlungsanträgen.

Wann ist Nichterklärung strafbar?

Wenn steuererhebliche Tatsachen verschwiegen werden und keine behördliche Kenntnis besteht. Die Nichteinreichung ist nur dann tatbestandsmäßig, wenn die nicht erklärten Tatsachen steuererheblich sind.

Wer ist faktischer Geschäftsführer?

Wer ohne Eintragung sämtliche Geschäftsentscheidungen trifft und nach außen auftritt, haftet steuerstrafrechtlich wie ein formeller Geschäftsführer.

Wie wirkt eine Selbstanzeige?

Bei rechtzeitigem, vollständigem Eingang bei der zuständigen Finanzbehörde führt sie in der Regel zur Straffreiheit (§ 371 AO).

Ab welcher Summe greift das „große Ausmaß“?

Bereits ab 50.000 € hinterzogener Steuer, unabhängig davon, ob Eigennutz oder Fremdnutz vorliegt.

Ist ein Täter‑Opfer‑Ausgleich möglich?

Nein, weil das geschützte Rechtsgut – das Steueraufkommen – kein Individualinteresse ist.

Konstantin Grubwinkler

Fachanwalt für Strafrecht, Partner

Konstantin Grubwinkler ist verantwortlich für unsere Sparte Wirtschaftsstrafrecht. Zu Beginn seiner Tätigkeit als Strafverteidiger hat RA Grubwinkler die besondere theoretische Kenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht nachgewiesen. Seine Expertise liegt im Strafprozessrecht und allgemeinen Strafrecht. Als einer der bekanntesten Strafverteidiger Deutschlands, verfügt er über Einfluss und ein breites Netzwerk an Kooperationspartnern und Experten für Strafrecht. Wir stellen Ihnen ein Team aus spezialisierten Strafverteidigern und Anwälten für Steuerstrafrecht zur Seite.

Die Spezialisten