Am 22.03.2024 entscheidet sich, ob die Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland zum 01.04.2024 in Kraft tritt oder nicht.Legt der Bundesrat an diesem Tag Einspruch ein und schickt das CanG damit in den Vermittlungsausschuss, besteht die reelle Gefahr, dass das Gesetz komplett scheitert.
*: Anspielung unbeabsichtigt.
Am 22.03.2024 wird der Bundesrat das vom Bundestag am 23. Februar 2024 verabschiedete „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG)“ beraten.
Einspruchsgesetz
Das CanG ist kein Zustimmungsgesetz, es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Der Bundesrat muss jedoch angehört werden. In Plenarsitzung am 22.03.2024 hat der Bundesrat zwei Möglichkeiten:
- Der Bundesrat kann beschließen, keinen Einspruch zu erheben. Dann ist das Gesetz zustande gekommen.
- Der Bundesrat kann nach Art. 77 II 1 GG den sog. Vermittlungsausschuss anrufen. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass der Bundesrat später gegen das Gesetz Einspruch einlegen kann, vgl. Artikel 77 III GG.
Einspruchsgesetze, bei denen der Bundesrat Einspruch eingelegt hat, kommen zustande, wenn der Bundesrat seinen Einspruch zurücknimmt oder der Bundestag den Einspruch des Bundesrats überstimmt (Art. 78 GG). Dies setzt zunächst die Anrufung des Vermittlungsausschusses voraus.
Es besteht die berechtigte Sorge, dass das Gesetz vollständig scheitert, wenn es im Vermittlungsausschuss landet. Es gibt derart viele Änderungsvorschläge und Kritikpunkte von allen Seiten, dass hier endlose Diskussionen zu erwarten sind.
Die Diskussionen im Vermittlungsausschuss können sich mindestens bis weit in den Spätsommer ziehen. Je länger das Gesetz im Vermittlungsausschuss diskutiert wird, desto unwahrscheinlicher wird es, dass sich die dann mittelbar erforderliche Mehrheit für eine Teillegalisierung im Bundesrat überhaupt noch finden lässt.
Hoffnung aus den Ländern
Aktuell dreht sich die Stimmung etwas. Die Beratungen aus den Ländern zeichnen kein allzu pessimistisches Bild mehr. Aktuell scheint es im Bundesrat keine sichere Mehrheit für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zu geben:
Empfehlungen der Ausschüsse bezüglich Teillegalisierung von Cannabis
Drei befasste Ausschüsse empfehlen die Anrufung des Vermittlungsausschusses: Der federführende Gesundheitsausschuss sowie der Innen- und der Rechtsausschuss. Der Gesundheitsausschuss empfiehlt eine Verlegung des Inkrafttretens auf den 1. Oktober 2024.
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen.
Die Lüge vom Schwarzmarkt
Von einigen Seiten – insbesondere Polizeiverbände – hört man die Behauptung, eine Teillegalisierung würde den Schwarzmarkt nicht verringern.
Ministerpräsident Markus Söder ließ sich sogar zu Behauptung hinreißen, nach „Ansicht von Experten“ steige die Kriminalität an.
Diese Behauptung ist insoweit schon evident falsch, als dass keine „Experten“ bekannt sind, die vertreten, der Schwarzmarkt würde durch eine (Teil-)Legalisierung ansteigen. Es ist schon schwer, tatsächliche Experten (Kriminologen) zu finden, die ernsthaft vertreten, der Schwarzmarkt würde nicht zumindest teilweise zurückgedrängt.
Und nein, PolizeigewerkschafterInnen sind keine ExpertInnen in Kriminologie.
Die Beispiele aus den Ländern, die Cannabis teilweise legalisiert haben, zeigen eindeutigen Rückgang des Schwarzmarktes. Es ist auch denklogisch alternativlos: Wenn eine nennenswerte Zahl von Konsumenten nahezu kostenlos privaten Eigenanbau betreibt, wird alleine schon dieser Anteil dem Schwarzmarkt völlig entzogen. Dasselbe gilt für den günstigen Eigenanbau in Anbauvereinigungen.
Die CSU ist aktuell die größte Unterstützerin des Schwarzmarktes. Je unattraktiver der Freistaat Bayern die Anbauvereinigungen und den privaten Eigenanbau macht, desto mehr an Schwarzmarkt wird für die (organisierte) Kriminalität übrig bleiben.
Wendepunkt
Die Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland, die am 1. April 2024 in Kraft treten soll, markiert einen bedeutenden Schritt in der Drogenpolitik.
Dieses Vorhaben zielt darauf ab, den Besitz von Cannabis für Erwachsene zu entkriminalisieren und teilweise zu legalisieren. Damit sollen auch die negativen Auswirkungen des Schwarzmarktes verringert werden. Mit dieser Maßnahme setzt Deutschland ein neues Zeichen in der europäischen Drogenpolitik und nimmt eine Vorreiterrolle ein.
Der Schildower Kreis betont in einem offenen Brief die Dringlichkeit, den Cannabisgesetz (CanG) Starttermin am 1.4. zu bewahren. Die Experten heben hervor, dass eine Verschiebung nicht nur unnötige Kriminalisierung und Belastungen für die Strafverfolgungsbehörden bedeuten würde, sondern auch den Kampf gegen den illegalen Markt schwächen verzögern könnte. Sie argumentieren, dass die Legalisierung und Teillegalisierung essentiell für eine präventive, gesundheitsfördernde Politik sind und fordern eine sofortige Umsetzung des CanG zur Förderung der öffentlichen Gesundheit, des Jugendschutzes und der sozialen Gerechtigkeit. Für detaillierte Informationen und den vollständigen Text des offenen Briefes besuchen Sie bitte die Webseite des Schildower Kreises unter diesem Link:
Auch die neue Richtervereinigung ruft den Bundesrat sowie die Justiz- und Innenminister der Bundesländer auf, einer bundeseinheitlichen Entkriminalisierung des Cannabiskonsums nicht länger im Wege zu stehen:
https://www.neuerichter.de/cannabislegalisierung-vollenden-rechtssicherheit-schaffen/
4 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
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РХюЧ
Sehr informative Zusammenstellung zu den Kräfteverhältnissen im Bundesrat. Das macht Hoffnung für ein in Krafttreten des CanG am 01.04.2024. Sind die Quellen für die Bundesratskonstellation öffentlich zugänglich?