REFERENZ

Steuerhinterziehung und Geldwäsche, hoher sechsstelliger Schaden

Rechtsanwalt Maximilian Pollini konnte bei der Staatsanwaltschaft München II erreichen, dass ein internationaler Fall von § 370 AO Steuerhinterziehung und 261 StGB Geldwäsche in hohem sechsstelligen Bereich nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wird.

Verantwortliche Anwälte

Maximilian Pollini

Rechtsanwalt