Thorsten Hein

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

Thorsten Hein ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt am Frankfurter Standort von Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte. Mit mehr als 15 Jahren Erfahrung verteidigt er schwerpunktmäßig vor den Strafkammern der Landgerichte: Schwere Betäubungsmittelverfahren, Sexualdelikte, organisierte Kriminalität und Schleusungskriminalität, dazu Wirtschafts- und Vermögensdelikte am Frankfurter Landgericht. Sein zweiter Schwerpunkt ist die strafprozessuale Revision zum Bundesgerichtshof. Zur Freiheit der Advokatur im Strafprozess hat er in der Festschrift zum 70. Geburtstag von Detlef Burhoff (ZAP Verlag 2020, herausgegeben von Marc N. Wandt) publiziert. Das FOCUS-Magazin führt ihn 2025 als Top-Anwalt für Strafrecht, das F.A.Z.-Institut 2026 als empfohlenen Anwalt.

Verteidigungsschwerpunkte und nachweisbare Erfolge

Heins Arbeit lässt sich an Ergebnissen messen. Die folgenden Verfahren stehen exemplarisch für seine Verteidigung in schweren Fällen:

Wirtschaftsstrafrecht in Großverfahren am Standort Frankfurt. Thorsten Hein verteidigte im S&K-Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt, einem der größten Wirtschaftsstrafverfahren der deutschen Geschichte. Die Anklage umfasste einen Vorwurf von gewerbs- und bandenmäßigem Betrug sowie Untreue mit einem Schaden von mindestens 240 Millionen Euro, die Anklageschrift allein 3.150 Seiten. Verfahren dieser Größenordnung, mit jahrelanger Hauptverhandlung und komplexer Beweislage, verlangen die Fähigkeit, über Dutzende Verhandlungstage hinweg eine konsistente Verteidigungslinie zu führen. Mehrere Frankfurter Vermögens- und Wirtschaftsverfahren beendete Hein zudem ohne Hauptverhandlung: 18 Fälle der Geldwäsche am Landgericht Frankfurt durch Einstellung nach § 153a StPO, ein Geldwäscheverfahren mit 60.000 Euro Schaden am Amtsgericht Frankfurt ebenso. In all diesen Fällen wendete er zugleich die gesonderte Vermögenseinziehung ab.

Allgemeines Strafrecht vor Frankfurter Gerichten. Am Amtsgericht Frankfurt erreichte Hein einen Freispruch vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung durch einen Messerangriff nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB. Weitere Frankfurter Verfahren wegen Körperverletzung, Landfriedensbruch und Gefährdung des Straßenverkehrs endeten mit Einstellung oder Geldstrafe.

Betäubungsmittelstrafrecht in den oberen Strafrahmen. Vor dem Landgericht Würzburg verteidigte Hein einen vorbestraften Mandanten gegen eine Anklage mit 15 Einzelfällen des Handeltreibens, darunter über 2,6 kg Amphetamin und Kokain. In sämtlichen Betäubungsmittelkomplexen erreichte er vollständige Freisprüche; lediglich im waffenrechtlichen Nebenkomplex erging trotz zwölf einschlägiger Vorstrafen eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe. In einem Berufungsverfahren reduzierte er bei einem mehrfach einschlägig vorbestraften Mandanten eine Haftstrafe wegen Handeltreibens mit Kokain in über fünffacher nicht geringer Menge auf eine Bewährungsstrafe. Bei einem Vorwurf des Handeltreibens mit fast einem Kilogramm Marihuana am Amtsgericht Bonn erreichte er die Einstellung gegen Geldauflage und vermied damit jede Eintragung im Bundeszentralregister.

Sexualstrafrecht. Am Amtsgericht Iserlohn wehrte Hein einen Vorwurf nach § 177 Abs. 6 StGB vollständig ab und erreichte trotz Vorstrafen den Freispruch vom zentralen Sexualstrafvorwurf. In einem Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung erreichte er die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, weil die Aussage der Belastungszeugin widersprüchlich blieb. In einem am Landgericht Gießen erstinstanzlich mit langjähriger Freiheitsstrafe abgeschlossenen Aussage-gegen-Aussage-Verfahren führt er die Revision zum Bundesgerichtshof, mit Angriff auf die Beweiswürdigung und den Umgang mit der einzigen Belastungszeugin.

Organisierte Kriminalität und Schleusungskriminalität. Vor dem Landgericht Essen stand zu Verfahrensbeginn eine Straferwartung von mindestens sechs Jahren wegen 13 Fällen banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens im Raum, dazu eine Vermögensabschöpfung von über 80.000 Euro. Hein reduzierte den Vorwurf auf drei Fälle gewerbsmäßigen Einschleusens, die Strafe auf drei Jahre und drei Monate, die Einziehung auf 12.905 Euro und erreichte die Außervollzugsetzung des Haftbefehls.

Strafprozessuale Detailarbeit und Revision

In Verfahren vor der Strafkammer entscheidet selten die große Rechtsfrage, sondern die prozessuale Detailarbeit. Hein greift die Beweiswürdigung des Gerichts an, prüft die Verwertbarkeit von Zeugen- und Mitbeschuldigtenaussagen und setzt Beweisanträge gezielt ein. In Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen prüft er Entstehung und Konstanz der Belastungsaussage. Diese Arbeit an den Details der Hauptverhandlung ist zugleich die Grundlage der Revision: Wer die Verfahrensrüge gewinnen will, muss den Fehler bereits in der Tatsacheninstanz protokollfest setzen.

In der Festschrift zum 70. Geburtstag von Detlef Burhoff (ZAP Verlag 2020, herausgegeben von Marc N. Wandt) schrieb Hein über die Grenzen sitzungspolizeilicher Ordnungsmittel gegenüber Verteidigern. Sein Beitrag „Unzulässige Ordnungsmittel gegen Rechtsanwälte, der ewige Kampf um die Freiheit der Advokatur“ (Seite 33) verteidigt die Unabhängigkeit der Advokatur im Strafprozess.

Auszeichnungen:

  • Das FOCUS-Magazin hat Thorsten Hein in die Liste der „Top-Anwälte für Strafrecht 2025“ aufgenommen. Diese Auszeichnung unterstreicht seine Erfahrung und besondere Expertise im Strafrecht und Strafprozessrecht.
  • Das F.A.Z.-Institut hat Thorsten Hein auf Grund seiner herausragenden juristische Expertise in die Liste der empfohlenen Anwälte für Strafrecht 2026 aufgenommen. Grundlage der Auszeichnung ist eine umfassende Analyse von Mandantenbewertungen und kollegialen Empfehlungen, ein klarer Beleg für seine besondere fachliche Autorität und Anerkennung innerhalb der Strafverteidigung.

Veröffentlichungen:

„Unzulässige Ordnungsmittel gegen Rechtsanwälte, der ewige Kampf um die Freiheit der Advokatur“ in Festschrift zum 70. Geburtstag von Detlef Burhoff (ZAP Verlag 2020, herausgegeben von Marc N. Wandt)

„Das Akteneinsichtsrecht des Verteidigers – eine positive Entwicklung“ in Festschrift zum 70. Geburtstag von Rechtsanwalt Werner Siebers

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

Aktuelle Referenzen von
Thorsten Hein

Vielzahl von Einstellungen nach § 170 II StPO, 31a I BtMG und 153a StPO bei geringen Mengen zum Eigenbedarf. Darüber hinaus eine große Zahl gerichtlicher Fälle. Auszugsweise aus mehreren tausend Fällen:

VORWURF UND GGF. MENGE BTM

GERICHT

RECHTSFOLGE / STRAFE

13 Fälle bandenmäßiges, gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern

„Vergewaltigungsprozess in Gießen: Verteidiger attackiert Glaubwürdigkeit des Opfers – Freispruch gefordert“

Vergewaltigung, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

Handeltreiben 1kg Marihuana

Freispruch bei 2,6kg Amphetamin und Kokain, 10 Fälle Handeltreiben, Bewährung für WaffG, SprengG, 12 Vorstrafen

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

Referenzen unserer Strafverteidiger

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte hat in über 20.000 Strafverfahren verteidigt. Die folgende Auswahl zeigt exemplarisch die Bandbreite und Schwere der Fälle. Die Ergebnisse reichen von Freisprüchen und Verfahrenseinstellungen bis zu deutlich reduzierten Strafen gegenüber dem ursprünglichen Vorwurf. Vertreten sind alle Bereiche des Strafrechts: Betäubungsmittelstrafrecht und KCanG, Sexualstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Kapitaldelikte, Cybercrime und Revision. Gerichte in ganz Deutschland, von Amtsgerichten bis zum Bundesgerichtshof (BGH) und Bundesverfassungsgericht. Mehrere Verfahren betrafen organisierten Drogenhandel im zweistelligen Millionenbereich sowie EncroChat- und Sky-ECC-Ermittlungen des BKA.

VORWURF UND GGF. MENGE BTM

GERICHT

RECHTSFOLGE / STRAFE

Revision im Großverfahren wegen Schleusungskriminalität und Bandenvorwurf

5kg Cannabis, 150g Kokain – 11 Fälle Handeltreiben nicht geringer Menge

Erwerb § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG

13 Fälle bandenmäßiges, gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern

Bewaffnetes Handeltreiben § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG