Maximilian Pollini

Strategisch denkender Strafverteidiger (in Zulassung) mit Richtererfahrung

Maximilian Pollini steht für eine durchdachte, präzise und zielgerichtete Strafverteidigung. Seine Stärke im Strafrecht liegen im analytischen Erfassen komplexer Sachverhalte und ihrer taktisch geschickten Umsetzung in der Verteidigung. Dank seiner Erfahrung als Richter an der 6. Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Darmstadt kennt er die Denkweise und Strategie der Justiz aus erster Hand. Dieses Insiderwissen setzt er gezielt ein, um Verfahrensrisiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.

Mandanten profitieren auch von einem besonderen Hintergrund: Vor seiner juristischen Laufbahn war Herr Pollini beim Bundesnachrichtendienst in Berlin tätig. Die dort geschärfte Sensibilität für sicherheitsrelevante Abläufe, Verschwiegenheit und politische Zusammenhänge fließt bis heute in seine Arbeit ein – insbesondere bei sensiblen Verfahren mit öffentlicher oder medialer Relevanz.

Als leidenschaftlicher Ausbilder engagierte sich Maximilian Pollini darüber hinaus in der juristischen Ausbildung. Als Richter leitete er regelmäßig Examens-Crashkurse und Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare am Landgericht Darmstadt.

‘”Die Arbeit in der Wirtschaftsstrafkammer ist eine ganz und gar besondere. Neben all den oben – nicht im letzten Detail – beschriebenen Rechnungen ergeben sich noch eine Fülle weiterer, teils höchst anspruchsvoller Rechtsprobleme allein in der Anwendung von § 266a StGB. All dies bildet nur einen einzigen Teilaspekt eines einzigen Tatbestands in dem Katalog des § 74c GVG. Ein ganz erheblicher Teil der Leserschaft wird von der Komplexität abgestoßen sein und nicht nur jener, welcher zu erahnen vermag, wie umfangreich eine Ermittlungsakte in einem Strafverfahren nach § 266a StGB sein kann.”
(Maximilian Pollini, JA 2024, 595, beck-online)

Vorträge und Veröffentlichungen:

2024 und 2025: AG- und Examenscrashkursleiter für das Justizprüfungsamt Hessen, Referendarausbilder LG Darmstadt

Pollini: Die Praxis in der Wirtschaftsstrafkammer – Am Beispiel von § 266a StGB JA 2024, 595

Juristischer Werdegang

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg und dem Referendariat am Landgericht Mannheim war Maximilian Pollini zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter (sog. Brückenassessor) der 18. Wirtschaftsstrafkammer zugeordnet. Später folgte Tätigkeit als Richter in der 2. Strafvollstreckungskammer, dann in der 6. Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Darmstadt.

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

Aktuelle Referenzen von
Maximilian Pollini

Vielzahl von Einstellungen nach § 170 II StPO, 31a I BtMG und 153a StPO bei geringen Mengen zum Eigenbedarf. Darüber hinaus eine große Zahl gerichtlicher Fälle. Auszugsweise aus mehreren tausend Fällen:

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

Referenzen unserer Strafverteidiger

Vielzahl von eingestellten Ermittlungsverfahren, § 170 Abs. 2 StPO, 31a Abs. 1 BtMG und 153a StPO, darüber hinaus eine große Zahl gerichtlicher Fälle. Auszugsweise aus vielen tausend Fällen:

VORWURF UND GGF. MENGE BTM

GERICHT

RECHTSFOLGE / STRAFE

Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand, Körperverletzung

Zwei Fälle der Erpressung (Versuch – je 14.000 Euro), Nötigung (Versuch), Hausfriedensbruch in drei Fällen

Vergewaltigung

§ 30a BtMG bandenmäßiges Handeltreiben – 28 Millionen Euro, 75 kg Kokain, 11 kg Heroin, 642 kg Amphetamin, 156 kg MDMA, 52 kg Methamphetamin, 1/2 Mio Ecstasy, 1/4 Mio LSD

§ 176a Abs. 1 Nr. 1 und § 183 StGB