Marc N. Wandt

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht & Verkehrsrecht

Marc N. Wandt verteidigt seit über 20 Jahren im Strafrecht und gehört zu den erfahrensten Strafverteidigern von Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte. Er ist am Standort München von RGRA ansässig und verteidigt bundesweit in schweren und komplexen Strafverfahren. Das FOCUS-Magazin führt ihn seit 2017 durchgehend als Top-Anwalt für Strafrecht. Sein Schwerpunkt liegt in der Verteidigung bei Schwerstkriminalität, insbesondere bei schweren Sexualdelikten, Kapitaldelikten, Gewaltdelikten, Betäubungsmittelverfahren und Staatsschutzsachen.

Er verteidigt in Verfahren, in denen für Mandanten besonders viel auf dem Spiel steht: Freiheit, Existenz, Familie, Beruf und Reputation. Marc N. Wandt tritt regelmäßig vor großen Strafkammern, Schwurgerichten und Oberlandesgerichten auf, unter anderem vor dem Landgericht München I, dem Landgericht München II, vor Gerichten in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sowie in Staatsschutzverfahren vor dem Oberlandesgericht München.

Nachweisbare Erfolge in schweren Sexualstrafverfahren

Sexualstrafverfahren sind ein besonderer Beleg für Wandts Verteidigung in Schwerstkriminalität. Hier entscheidet die präzise Aufarbeitung der Aussagekonstellation und der Beweislage häufig über Freispruch, Strafmaß oder Bewährung. Aussageentstehung, Aussagekonstanz, Belastungsmotive, Widersprüche, medizinische Befunde, digitale Kommunikation, Sachverständigengutachten und Beweiswürdigung müssen sorgfältig analysiert und in der Hauptverhandlung konsequent angegriffen werden.

Vor dem Landgericht München II erreichte Marc N. Wandt einen Freispruch bei einer Anklage wegen 16 Fällen des sexuellen Missbrauchs in Tateinheit mit Vergewaltigung. Bei einem Vorwurf der Vergewaltigung am Amtsgericht Laufen erreichte er ebenfalls einen Freispruch. In einem Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung unter Einsatz von K.o.-Tropfen erreichte er bei der Staatsanwaltschaft München I die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO. In zahlreichen weiteren Verfahren wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs setzte er trotz schwerster Vorwürfe und erheblicher Straferwartung Bewährungsstrafen durch.

Kapital-, Gewalt- und Betäubungsmitteldelikte

Marc N. Wandt verteidigt auch bei schwersten Gewaltvorwürfen, Kapitaldelikten und Betäubungsmittelverfahren. Eine Anklage wegen versuchten Totschlags am Amtsgericht Wuppertal wurde auf gefährliche Körperverletzung herabgestuft und endete im Jugendstrafrecht mit einer Geldauflage. Bei einem Vorwurf des besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Bedrohung erreichte er am Landgericht Siegen für einen jugendlichen Mandanten zwei Wochen Jugendarrest.

Im Betäubungsmittelstrafrecht wandte Marc N. Wandt am Amtsgericht Landsberg beim Vorwurf des bewaffneten Handeltreibens den Antrag der Staatsanwaltschaft auf zwei Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung ab. Das Gericht verurteilte lediglich wegen Besitzes und setzte die Strafe zur Bewährung aus.

Strafprozessuale Verankerung

Wandts Stärke in diesen Verfahren beruht auf forensischer Erfahrung, strafprozessualer Präzision und konsequenter Verteidigung in der Hauptverhandlung. Als Referent der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein bildet er andere Strafverteidiger fort. Zudem wirkte er an den Petersberger Tagen 2017 zur Frage mit, welche Reformen das Strafrecht braucht. Er ist Herausgeber der Festschrift zum 70. Geburtstag von Detlef Burhoff, Richter am Oberlandesgericht a.D. und einer der bekanntesten Namen des deutschen Strafprozessrechts. Marc N. Wandt unterrichtet in der theoretischen Fachanwaltsausbildung im Strafrecht.

Auszeichnung

Das FOCUS-Magazin führt Marc N. Wandt seit 2017 durchgehend in der jährlichen Anwaltsliste als von Berufskollegen empfohlenen Top-Anwalt für Strafrecht.

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Vorträge

Marc N. Wandt ist als Referent der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) tätig und hält Fortbildungen für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger.

Zusätzlich unterrichtet er das Fach Verkehrsstrafrecht im Rahmen der theoretischen Fachanwaltsausbildung bei den Juristischen Fachseminaren (Institut für angewandtes Recht).

Auszeichnungen:

  • Das FOCUS-Magazin hat Marc N. Wandt in die Liste der „Top-Anwälte für Strafrecht 2025“ aufgenommen. Diese Auszeichnung unterstreicht seine besondere Expertise im Strafrecht. Marc N. Wandt ist damit seit 2017 durchgehend im FOCUS-Ranking als Top-Anwalt für Strafrecht gelistet.

Beruflicher Werdegang

  • Studium der Rechtswissenschaften Bochum
  • Referendariat Bochum
  • 2005 – 2012: selbstständiger Rechtsanwalt in Essen, Schwerte und Iserlohn
  • 2012: Ernennung zum Fachanwalt für Strafrecht
  • 2017 – 2021: Strafverteidiger in einer Essener Kanzlei
  • 2021 – 2023: Strafverteidiger in der Kanzlei Krant & Multhaup
  • 2022: Ernennung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht

Seit 2023 ist Marc Wandt als angestellter Fachanwalt für Strafrecht tätig bei der Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte PartG.

Veröffentlichungen:

Urteilsbesprechungen

  • Ausländische Fahrerlaubnis und deutscher Wohnsitz, OVG Koblenz, Beschl. v. 01.07.2009, Az. 10 B 10450/09, VRR 2009, 39
  • EU-Führerschein: Aussagen des Betroffenen im Verwaltungsverfahren oder außerstaatliche Informationen nicht relevant, EuGH, Beschl. v. 09.07.2009, Az. C-445/09, VRR 2009, 395
  • EU-Führerschein: Neue Eignungszweifel aufgrund möglicherweise unrechtmäßiger MPU und missbräuchlicher Erwerb; OVG Münster, Urt. v. 08.05.2009, VRR 2009, 315
  • EU-Führerschein: VGH Ba-Wü VRR 2008, 477
  • Zur Rechtswidrigkeit des “Abschleppens” von Fahrrädern auf öffentlichen Flächen; VG Münster, Urt. v. 11. 7. 2008, Az. 1 K 1536/07, VRR 2008, 437
  • Aberkennung einer Fahrerlaubnis aus einem EU-Mitgliedsstaat bei Verdacht auf rechtsmissbräuchlichen Erwerb, OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.04.2008, Az. 12 ME 372/07, VRR 2008, 318
  • EuGH, Beschl. v. 09.07.2009, Az. C-445-09 (RS Wierer), StRR 2009, 425 f.
  • Erstmaliger Alkoholmussbrauch auf dem Fahrrad rechtfertigt keine MPU-Anordnung, OVG Koblenz, Beschl.. v. 25.09.2009, Az. 10 B 10930/09, VRR 2009, 477
  • Verwertung einer nicht abgeurteilten Trunkenheitsfahrt keine Doppelbestrafung, OVG Sachsen, Beschl. v. 01.10.2009, Az. 3 B 398/09, VRR 2010, 76
  • Nichtanerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis aufgrund negativer MPU, VRR 2011, 236 – 237
    EU-Führerschein und deutscher Wohnsitz, VRR 2011, 396-397
  • Anordnung eines Aufbauseminars, VRR 2012, 38

Aufsätze:

  • Welche Reformen braucht das Strafrecht? Die Petersberger Tage der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV 2017 KriPoZ 2017, 221
  • Die Auswirkungen des Drogenkonsums aus fahrerlaubnisrechtlicher Sicht VRR 2009, 412 ff.
  • EU-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) – Tiefgreifende Reform oder Luftnummer? VRR 2009
  • Führerscheintourismus und kein Ende in Sicht? VRR 2008, 295
  • Zur Frage der Konformität des § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV mit der RL 2006/126/EG (3. Führerscheinrichtlinie), VRR 2010, 252 – 255

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

Aktuelle Referenzen von
Marc N. Wandt

Vielzahl von Einstellungen nach § 170 II StPO, 31a I BtMG und 153a StPO bei geringen Mengen zum Eigenbedarf. Darüber hinaus eine große Zahl gerichtlicher Fälle. Auszugsweise aus mehreren tausend Fällen:

VORWURF UND GGF. MENGE BTM

GERICHT

RECHTSFOLGE / STRAFE

§ 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort „Fahrerflucht“, Schaden 7.000 Euro

§ 176 Sexueller Missbrauch von Kindern

Vergewaltigung

Vergewaltigung: Verurteilung trotz Freispruchanträgen – Berufung eingelegt

§ 240 StGB, Nötigung

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

Referenzen unserer Strafverteidiger

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte hat in über 20.000 Strafverfahren verteidigt. Die folgende Auswahl zeigt exemplarisch die Bandbreite und Schwere der Fälle. Die Ergebnisse reichen von Freisprüchen und Verfahrenseinstellungen bis zu deutlich reduzierten Strafen gegenüber dem ursprünglichen Vorwurf. Vertreten sind alle Bereiche des Strafrechts: Betäubungsmittelstrafrecht und KCanG, Sexualstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Kapitaldelikte, Cybercrime und Revision. Gerichte in ganz Deutschland, von Amtsgerichten bis zum Bundesgerichtshof (BGH) und Bundesverfassungsgericht. Mehrere Verfahren betrafen organisierten Drogenhandel im zweistelligen Millionenbereich sowie EncroChat- und Sky-ECC-Ermittlungen des BKA.

VORWURF UND GGF. MENGE BTM

GERICHT

RECHTSFOLGE / STRAFE

Revision im Großverfahren wegen Schleusungskriminalität und Bandenvorwurf

5kg Cannabis, 150g Kokain – 11 Fälle Handeltreiben nicht geringer Menge

Erwerb § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG

13 Fälle bandenmäßiges, gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern

Bewaffnetes Handeltreiben § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG