Marc N. Wandt

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht & Verkehrsrecht

Marc N. Wandt steht als Fachanwalt für Strafrecht und erfahrener Strafverteidiger seit über 20 Jahren für kompromisslose Durchsetzungskraft und ein hartes, unnachgiebiges Vorgehen in der Strafverteidigung. Er gehört zu den renommiertesten Strafverteidigern Deutschlands und hat sich durch seine unerbittliche Entschlossenheit und sein tiefes strafprozessuales Fachwissen in schweren Verfahren deutschlandweit einen Namen gemacht.

In jeder Phase des Strafverfahrens setzt Herr Wandt auf eine aggressive Verteidigungsstrategie, die keine Schwachstellen offen lässt. Besonders in hochkomplexen Fällen und Verfahren mit erheblichem medialem Interesse bewährt sich seine Fähigkeit, dem Druck standzuhalten und seine Mandanten konsequent und erfolgreich zu verteidigen.

Herr Wandt und die Kanzlei stehen für ein kraftvolles juristisches Vorgehen und die unerschütterliche Verteidigung.

Neben Gewaltdelikten verfügt er über umfassende Erfahrung im Sexualstrafrecht, in der Verteidigung von Kapitaldelikten (Straftaten gegen das Leben, Mord, Totschlag) und Staatsschutzdelikten. Marc N. Wandt ist ein deutschlandweit renommierter Verteidiger mit über 20 Jahren Erfahrung. Nach Abschluss des zweiten Staatsexamens in Düsseldorf war Rechtsanwalt Wandt in mehreren strafrechtlich ausgerichteten Kanzleien in Nordrhein-Westfalen tätig.

Er wird im Strafrecht fortlaufend seit 2017, in der jährlich erscheinenden Anwaltsliste des Magazins FOCUS als Top-Anwalt im Strafrecht von Berufskollegen empfohlen.

Marc N. Wandt publiziert regelmäßig Aufsätze und Urteilsbesprechungen in Fachzeitschriften und ist Herausgeber der Festschrift zum 70. Geburtstag von Detlef Burhoff (RiOLG a.D.).

Vorträge

Marc N. Wandt ist als Referent der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) tätig und hält Fortbildungen für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger.

Zusätzlich unterrichtet er das Fach Verkehrsstrafrecht im Rahmen der theoretischen Fachanwaltsausbildung bei den Juristischen Fachseminaren (Institut für angewandtes Recht).

Mitgliedschaften

Beruflicher Werdegang

  • Studium der Rechtswissenschaften Bochum
  • Referendariat Bochum
  • 2005 – 2012: selbstständiger Rechtsanwalt in Essen, Schwerte und Iserlohn
  • 2012: Ernennung zum Fachanwalt für Strafrecht
  • 2017 – 2021: Strafverteidiger in einer Essener Kanzlei
  • 2021 – 2023: Strafverteidiger in der Kanzlei Krant & Multhaup
  • 2022: Ernennung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht

Seit 2023 ist Marc Wandt als angestellter Fachanwalt für Strafrecht tätig bei der Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte PartG.

Veröffentlichungen:

Urteilsbesprechungen

  • Ausländische Fahrerlaubnis und deutscher Wohnsitz, OVG Koblenz, Beschl. v. 01.07.2009, Az. 10 B 10450/09, VRR 2009, 39
  • EU-Führerschein: Aussagen des Betroffenen im Verwaltungsverfahren oder außerstaatliche Informationen nicht relevant, EuGH, Beschl. v. 09.07.2009, Az. C-445/09, VRR 2009, 395
  • EU-Führerschein: Neue Eignungszweifel aufgrund möglicherweise unrechtmäßiger MPU und missbräuchlicher Erwerb; OVG Münster, Urt. v. 08.05.2009, VRR 2009, 315
  • EU-Führerschein: VGH Ba-Wü VRR 2008, 477
  • Zur Rechtswidrigkeit des “Abschleppens” von Fahrrädern auf öffentlichen Flächen; VG Münster, Urt. v. 11. 7. 2008, Az. 1 K 1536/07, VRR 2008, 437
  • Aberkennung einer Fahrerlaubnis aus einem EU-Mitgliedsstaat bei Verdacht auf rechtsmissbräuchlichen Erwerb, OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.04.2008, Az. 12 ME 372/07, VRR 2008, 318
  • EuGH, Beschl. v. 09.07.2009, Az. C-445-09 (RS Wierer), StRR 2009, 425 f.
  • Erstmaliger Alkoholmussbrauch auf dem Fahrrad rechtfertigt keine MPU-Anordnung, OVG Koblenz, Beschl.. v. 25.09.2009, Az. 10 B 10930/09, VRR 2009, 477
  • Verwertung einer nicht abgeurteilten Trunkenheitsfahrt keine Doppelbestrafung, OVG Sachsen, Beschl. v. 01.10.2009, Az. 3 B 398/09, VRR 2010, 76
  • Nichtanerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis aufgrund negativer MPU, VRR 2011, 236 – 237
    EU-Führerschein und deutscher Wohnsitz, VRR 2011, 396-397
  • Anordnung eines Aufbauseminars, VRR 2012, 38

Aufsätze:

  • Die Auswirkungen des Drogenkonsums aus fahrerlaubnisrechtlicher Sicht VRR 2009, 412 ff.
  • EU-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) – Tiefgreifende Reform oder Luftnummer? VRR 2009
  • Führerscheintourismus und kein Ende in Sicht? VRR 2008, 295
  • Zur Frage der Konformität des § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV mit der RL 2006/126/EG (3. Führerscheinrichtlinie), VRR 2010, 252 – 255

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

Aktuelle Referenzen von
Marc N. Wandt

Vielzahl von Einstellungen nach § 170 II StPO, 31a I BtMG und 153a StPO bei geringen Mengen zum Eigenbedarf. Darüber hinaus eine große Zahl gerichtlicher Fälle. Auszugsweise aus mehreren tausend Fällen:

VORWURF UND GGF. MENGE BTM

GERICHT

RECHTSFOLGE / STRAFE

16 Fälle des sexuellen Missbrauch in Tateinheit mit Vergewaltigung

§ 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz über 500 kinderpornographischer Inhalte

Versuchter Totschlag, in Anklage herabgestuft auf gefährliche Körperverletzung, Jugendstrafrecht

Vergewaltigung

§ 176c StGB schwerer sexueller Missbrauch

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

Referenzen unserer Strafverteidiger

Vielzahl von eingestellten Ermittlungsverfahren, § 170 Abs. 2 StPO, 31a Abs. 1 BtMG und 153a StPO, darüber hinaus eine große Zahl gerichtlicher Fälle. Auszugsweise aus vielen tausend Fällen:

VORWURF UND GGF. MENGE BTM

GERICHT

RECHTSFOLGE / STRAFE

Räuberische Erpressung und Handeltreiben mit Cannabis im besonders schweren Fall 2,35kg

9 Fälle § 244a Schwerer Bandendiebstahl

Volksverhetzung und Körperverletzung

16 Fälle des sexuellen Missbrauch in Tateinheit mit Vergewaltigung

Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis in besonders schwerem Fall, 160kg