Konstantin Grubwinkler

Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Strafrecht

Konstantin Grubwinkler zählt zu den bekanntesten Strafverteidigern Deutschlands. Er ist Gründungspartner der Kanzlei Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte, eine der deutschlandweit größten und renommiertesten Kanzleien, die ausschließlich auf Strafverteidigung spezialisiert ist. Er ist renommierter Fachanwalt für Strafrecht und bundesweit gefragter Experte für Strafrecht und Betäubungsmittelstrafrecht.

Er hat sich durch seine seinen kompromisslosen Einsatz für die Rechte seiner Mandanten einen hervorragenden Ruf als Strafverteidiger erarbeitet. Neben seiner fachlichen Exzellenz im Strafrecht ist Konstantin Grubwinkler ein engagierter Kritiker polizeilicher Maßnahmen und der Justiz. Er setzt sich mit Nachdruck für Bürgerrechte ein und steht für eine unabhängige und faire Justiz.

Konstantin Grubwinkler entwickelt im Team aus 12 Strafverteidigern der Kanzlei maßgeschneiderte Verteidigungsstrategien und Lösungen für die Mandanten.

2014 gründete er mit Rechtsanwältin Julia Reubel die heutige Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte PartG. Die Kanzlei ist heute einer der renommiertesten und größten Kanzleien in Deutschland, die ausschließlich auf die Strafverteidigung spezialisiert ist. In sozialen Medien folgen ihm mehr als eine halbe Million Menschen.

Presseanfragen:

mail@rgra.de oder rufen Sie direkt an: 086547767333

Konstantin Grubwinkler steht für Interviews und Expertenanalysen gerne auch kurzfristig ohne Vorbereitung zur Verfügung. Die Kanzlei verfügt über ein Studio, in dem wir Videokonferenzen in Rohdaten aufzeichnen können. Eine Anreise mit Drehteam ist möglich aber nicht erforderlich.

Anfragen Strafverteidigung:

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte ist eine der größten Kanzleien Deutschlands, die sich ausschließlich auf Strafverteidigung spezialisiert hat. Wir vertreten Mandanten bundesweit – engagiert, diskret und mit höchster Expertise.

Strafverteidigung in ganz Deutschland: Hier Kontakt aufnehmen.

Veröffentlichungen:

„Verbrechen wider die Sittlichkeit“ – Preußisches StGB von 1851 lässt grüßen – Der Phantomtatbestand § 30 Abs. 1 Nr. 5 BtMG, die gefährdende Abgabe an Minderjährige
Zeitschrift für internationale Strafrechtswissenschaft 5/2024 Seite 335

Media

Zahlreiche Interviews, TV-Auftritte, Livestreams und Expertenanalysen zu strafrechtlichen Themen, insbesondere in:

  • ZDF
  • BR
  • BR24
  • ARD
  • Deutschlandfunk
  • uvm.

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

Aktuelle Referenzen von
Konstantin Grubwinkler

Vielzahl von Einstellungen nach § 170 II StPO, 31a I BtMG und 153a StPO bei geringen Mengen zum Eigenbedarf. Darüber hinaus eine große Zahl gerichtlicher Fälle. Auszugsweise aus mehreren tausend Fällen:

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

Referenzen unserer Strafverteidiger

Vielzahl von eingestellten Ermittlungsverfahren, § 170 Abs. 2 StPO, 31a Abs. 1 BtMG und 153a StPO, darüber hinaus eine große Zahl gerichtlicher Fälle. Auszugsweise aus vielen tausend Fällen:

VORWURF UND GGF. MENGE BTM

GERICHT

RECHTSFOLGE / STRAFE

Vergewaltigung

§ 30a BtMG bandenmäßiges Handeltreiben – 28 Millionen Euro, 75 kg Kokain, 11 kg Heroin, 642 kg Amphetamin, 156 kg MDMA, 52 kg Methamphetamin, 1/2 Mio Ecstasy, 1/4 Mio LSD

§ 176a Abs. 1 Nr. 1 und § 183 StGB

Gefährliche Körperverletzung

§ 184b StGB