Gefahrübergang, Kostentragung und Erfüllungsort bei Incoterms 2020
Incoterms sind freiwillige Vertragsklauseln zur Auslegung von Verträgen im internationalen Wirtschaftsrecht und internationalen Warenverkehr. Die Incoterms unterscheiden grundsätzlich nach Ort des Gefahrübergangs, der Kostentragung und der Erfüllung (Erfüllungsort):
EXW, Ex Works (ab Werk): Standort des Werks
FCA, Free Carrier (frei Frachtführer): Standort des vereinbarten Frachtführers
FAS, Free Alongside Ship (frei längsseits Schiff): vereinbarter Verladehafen
FOB, Free On Board (frei an Bord): vereinbarter Verladehafen
CFR, Cost and Freight (Kosten und Fracht): vereinbarter Bestimmungshafen
CIF, Cost Insurance Freight (Kosten, Versicherung und Fracht): Gefahrenübergang am Verladehafen, Kosten ab Bestimmungshafen
CPT, Carriage Paid To (Fracht bezahlt bis): vereinbarter Bestimmungsort
CIP, Carriage Insurance Paid (Fracht und Versicherung bezahlt): vereinbarter Bestimmungsort
DAP, Delivered At Place (geliefert am Ort): vereinbarter Lieferort im Einfuhrland
DPU, Delivered At Place Unloaded (geliefert benannter Ort entladen): vereinbarter Lieferort, Verkäufer entlädt
DDP, Delivered Duty Paid (geliefert Zoll bezahlt): vereinbarter Lieferort im Einfuhrland
Reubel Grubwinkler Strafverteidiger
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Was sind die Incoterms 2020?
Die Incoterms sind standardisierte Vertragsklauseln für den internationalen Warenhandel, herausgegeben von der Internationalen Handelskammer (ICC) mit Sitz in Paris. Sie regeln die zentralen Pflichten von Verkäufer und Käufer: wer den Transport organisiert, wer die Kosten trägt, wo die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung vom Verkäufer auf den Käufer übergeht und wer die Ausfuhr- und Einfuhrabwicklung übernimmt. Die aktuell gültige Fassung ist Incoterms 2020. Sie gilt seit dem 1. Januar 2020 und hat die Incoterms 2010 abgelöst. Die Klauseln werden von der ICC etwa alle zehn Jahre überarbeitet. Ältere Fassungen bleiben verwendbar, wenn die Parteien sie ausdrücklich vereinbaren. Deshalb sollte im Vertrag immer die Version angegeben werden, etwa „Incoterms 2020“.
Wichtig: Die Incoterms werden erst rechtsverbindlich, wenn sie im Kaufvertrag ausdrücklich vereinbart werden. Sie regeln nicht den Eigentumsübergang, die Zahlungsbedingungen oder die Mängelgewährleistung. Diese Punkte müssen gesondert im Vertrag geregelt werden.
Die Incoterms sind gegliedert in:
Rules for any Mode or Modes of Transport (Allgemeine Klauseln)
DAT, DAP, DDP, CPT, CIP, EXW, FCA
und

Rules for Sea and Inland Waterway Transport (See- und Binnenschifffahrt)
FAS, FOB, CFR, CIF
Werden die Klauseln CPT, CIF, CFR oder CIF verwendet, erfüllt der Verkäufer dadurch, dass er die Ware dem Frachtführer in der bestimmten Weise übergibt. Ort des Gefahrenübergangs und des Kostenübergangs fallen bei diesen Klauseln auseinander. Bestimmungshafen ist anzugeben, der Verschiffungshafen muss nicht angegeben werden und liegt grundsätzlich im Ermessen des Verkäufers. Gefahrenübergang findet am Verschiffungshafen statt, darüber sollten sich beide Parteien im Klaren sein und gegebenenfalls eine Regelung treffen.
Sollte die Ware mangelhaft sein, dürfen Sie nicht zögern, sondern müssen die Ware sofort rügen. Egal ob UN-Kaufrecht anwendbar ist oder HGB, wenn Mängel der Ware nicht innerhalb angemessener Zeit gerügt werden, verliert der Käufer die Gewährleistungsrechte.
Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte Wirtschafsstrafrecht
Gefahrübergang, Kostentragung und Erfüllungsort bei Incoterms EXW, FCA, CPT, CIP, DAT, DAP, DDT
Diese Incoterms gelten für alle Transportarten.
EXW
„Ab Werk“ FCA bedeutet, der Verkäufer erfüllt dadurch, dass er die Ware im Werk, Fabrik, Lager oder Sitz zur Verfügung stellt. Die Ware wird vom Verkäufer nicht verladen oder zur Ausfuhr freigemacht. In der Praxis wirkt der Verkäufer trotzdem oft an der Verladung mit. Eine rechtliche Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht. Geschuldet ist nur, die Ware zu einem bestimmten Zeitpunkt verladebereit im Werk bereit zu halten. Insbesondere Importe aus China werden oft EXW abgewickelt.
FCA
„Frei Frachtführer“ FCA bedeutet, dass der Verkäufer die Ware einer vom Käufer benannten Person liefert. Meist sind das Frachtführer, die den restlichen Transport übernehmen. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware zur Ausfuhr freizumachen. Es besteht keine Verpflichtung für den Verkäufer, die Ware zur Einfuhr freizumachen (insbesondere keine Pflicht zur Verzollung).
CPT
„Fracht bezahlt bis“ CPT bedeutet, der Verkäufer hat die Ware an den benannten Frachtführer zu liefern, den Beförderungsvertrag abzuschließen und die Frachtkosten zu übernehmen.
CIP
„Fracht und Versicherung bezahlt bis“ CIP bedeutet, der Verkäufer hat die Ware an den benannten Frachtführer zu liefern, den Beförderungsvertrag abzuschließen und die Frachtkosten zu übernehmen.
Der Verkäufer schließt auch einen Versicherungsvertrag mit einer Mindestdeckung gegen die vom Käufer getragene Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware während des Transports ab.
DAP
„Geliefert benannter Ort“ DAP bedeutet, der Verkäufer muss die Ware auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung stellen.
DPU
DPU, Delivered at Place Unloaded (geliefert benannter Ort entladen): Der Verkäufer trägt Kosten und Gefahr bis zur Ankunft am benannten Ort und entlädt die Ware dort. DPU ist die einzige Klausel, bei der der Verkäufer die Entladung schuldet. Sie ersetzt seit 2020 die frühere Klausel DAT.
DDP
„Geliefert verzollt“ – DDP bedeutet, der Verkäufer muss die zur Einfuhr freigemachte Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung stellen. Der Verkäufer trägt alle Kosten und Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung der Ware bis zum Bestimmungsort stehen und hat die Verpflichtung, die Ware nicht nur für die Ausfuhr, sondern auch für die Einfuhr freizumachen, alle Abgaben sowohl für die Aus- als auch für die Einfuhr zu zahlen sowie alle Zollformalitäten zu erledigen. DDP ist die für den Käufer komfortabelste jedoch auch teuerste Lösung.
Gefahrübergang, Kostentragung und Erfüllungsort bei Incoterms FAS, FOB, CFR und CIF
Diese Incoterms gelten für Seefracht. Im Folgenden finden Sie die Bedeutung der Invoterms FAS, FOB, CFR und CIF sowie den Ort des Gefahrübergangs, Kostentragung und Erfüllungsort.
FAS
„Frei längsseits Schiff“ FAS bedeutet, der Verkäufer hat die Ware längsseits des vom Käufer benannten Schiffs im benannten Verschiffungshafen zu bringen. Die Gefahr der Beschädigung der Ware und die Kostentragungspflicht gehen über, wenn sich die Ware längsseits des Schiffs befindet.
FOB
„Frei an Bord“ FOB bedeutet, der Verkäufer muss die Ware an Bord des vom Käufer benannten Schiffs im benannten Verschiffungshafen liefern. Die Gefahr der Beschädigung der Ware und die Kostentragungspflicht gehen über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist.
CFR
„Kosten und Fracht“ CFR bedeutet, der Verkäufer muss die Ware an Bord des Schiffs liefern. Die Gefahr der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist. Der Verkäufer hat den Beförderungsvertrag abzuschließen und die Kosten und Fracht zum Bestimmungshafen zu tragen.
CIF
„Kosten, Versicherung und Fracht“ CIF bedeutet, der Verkäufer hat die Pflicht, die Ware an Bord des Schiffs zu liefern. Die Gefahr der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist. Der Verkäufer hat den Beförderungsvertrag abzuschließen sowie die Kosten und Fracht zum Bestimmungsort zu tragen.
Der Verkäufer schließt auch einen Versicherungsvertrag mit Mindestdeckung gegen die vom Käufer getragene Gefahr der Beschädigung der Ware während des Transports ab.
Die Gruppen der Incoterms 2020
Nach den Anfangsbuchstaben lassen sich die Klauseln in vier Gruppen einteilen, innerhalb derer die Kosten- und Gefahrtragung nach demselben Grundprinzip ausgestaltet ist. Mit jeder Gruppe steigen die Pflichten des Verkäufers.
Gruppe E (EXW): Abholklausel, minimale Verkäuferpflicht.
Gruppe F (FCA, FAS, FOB): Absendeklauseln ohne Übernahme der Haupttransportkosten durch den Verkäufer.
Gruppe C (CPT, CIP, CFR, CIF): Absendeklauseln mit Übernahme der Haupttransportkosten durch den Verkäufer. Kosten- und Gefahrenübergang fallen auseinander.
Gruppe D (DAP, DPU, DDP): Ankunftsklauseln, der Verkäufer trägt Kosten und Gefahr bis zum Bestimmungsort.
Was hat sich mit den Incoterms 2020 geändert?
Die Incoterms 2020 entsprechen in Struktur und Einteilung den Incoterms 2010, enthalten aber mehrere wichtige Änderungen:
DAT wurde durch DPU ersetzt. Die frühere Klausel DAT (Delivered at Terminal) heißt jetzt DPU (Delivered at Place Unloaded). Der Bestimmungsort muss kein Terminal mehr sein, sondern kann jeder vereinbarte Ort sein.
Höherer Versicherungsschutz bei CIP. Bei CIP muss der Verkäufer jetzt die umfassende Allgefahrendeckung nach ICC-Klausel (A) abschließen. Bei CIF bleibt es bei der Mindestdeckung nach ICC-Klausel (C).
Transport mit eigenen Verkehrsmitteln. Die Klauseln FCA, DAP, DPU und DDP erlauben jetzt ausdrücklich, dass Käufer oder Verkäufer den Transport mit eigenen Fahrzeugen durchführen, statt einen Frachtführer zu beauftragen.
Bordkonnossement bei FCA. Bei FCA können die Parteien vereinbaren, dass der Käufer seinen Frachtführer anweist, dem Verkäufer nach dem Verladen ein Bordkonnossement (Bill of Lading) auszustellen.
Sicherheitsanforderungen. Die Incoterms 2020 enthalten klarere Regeln zur Verteilung der transportbezogenen Sicherheitspflichten und der damit verbundenen Kosten.
Gefahrenübergang und Erfüllungsort
Der wichtigste rechtliche Punkt jeder Incoterms-Klausel ist der Gefahrenübergang. Er bestimmt, ab wann der Käufer das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware trägt. Bei den C-Klauseln (CPT, CIP, CFR, CIF) fallen Kostenübergang und Gefahrenübergang auseinander: Der Verkäufer zahlt den Transport bis zum Bestimmungsort, die Gefahr geht aber schon bei der Übergabe an den Frachtführer oder beim Verladen an Bord über. Darüber sollten sich beide Parteien im Klaren sein und den genauen Übergabepunkt so präzise wie möglich bezeichnen.
Ist die Ware bei Ankunft mangelhaft, muss der Käufer den Mangel unverzüglich rügen. Ob UN-Kaufrecht (CISG) oder HGB anwendbar ist: Wer Mängel nicht innerhalb angemessener Zeit rügt, verliert seine Gewährleistungsrechte.
Incoterms und strafrechtliche Risiken – Zollstrafrecht, Steuerstrafrecht
Die Wahl der Incoterms-Klausel hat nicht nur zivilrechtliche, sondern auch steuer- und zollrechtliche Folgen. Wer als Einführer gilt, wo die Lieferung als erbracht gilt und wie die Umsatzsteuer bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Ausfuhren behandelt wird, hängt unmittelbar mit der vereinbarten Lieferbedingung zusammen. Fehler oder falsche Angaben in diesem Bereich können in ein Steuer- oder Zollstrafverfahren münden, etwa wegen Umsatzsteuerhinterziehung, unrichtiger Angaben bei der Einfuhr oder Verstößen gegen das Außenwirtschaftsrecht.
Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte verteidigt bundesweit im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht, unter anderem bei Umsatzsteuerhinterziehung, Zollstraftaten und Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz.
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