Die Strafverteidiger-Kosten in unserer Kanzlei liegen regelmäßig über den gesetzlichen Mindestgebühren, weil wir Strafverteidigung auf höchstem Niveau anbieten und keine Verteidigung von der Stange.
Wer nach „Strafverteidiger Kosten“ sucht, findet zahlreiche Dumping-Angebote: Kostenlose Erstberatung, Akteneinsicht ab 250 Euro, Verteidigung im Ermittlungsverfahren ab 600 Euro.
Strafverteidiger Kosten sind jedoch keine Nebensache, sie sind eine Investition in Freiheit, Reputation und wirtschaftliche Zukunft.
Unsere Honorarvereinbarungen orientieren sich nicht an Minimalgebühren, sondern am tatsächlichen Aufwand, an der Komplexität des Verfahrens und an dem Anspruch, für unsere Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Hochqualifizierte Strafverteidiger, intensive Aktenanalyse, eigene Ermittlungen, strategische Vorbereitung von Hauptverhandlungen und konsequente Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht erfordern Zeit, Expertise und personelle Ressourcen. Uns stehen Ressourcen zur Verfügung, die nur wenige Kanzleien bieten können.
Klare Verantwortung.
High End Strafverteidigung
Höchstleistung: Reubel Grubwinkler Strafverteidiger
Unsere Mandaten erwarten von uns als Strafverteidigern Spitzenleistungen. Absolute Expertise und Strafverteidiger mit höchsten Ansprüchen. Wir sind eine der größten, ausschließlich auf Strafverteidigung spezialisierten Kanzleien in Deutschland. Unsere Mandanten erwarten exzellente Verteidigung. Es geht um Freiheit, Reputation und Zukunft.
Erfahrung, Strategie, Durchsetzungskraft: Das sind die Faktoren, die den Unterschied machen.
Exklusive Spitzenleistung erfordert kompromisslose Qualität und maximale Teamstärke.
Unser Honorar – Strafverteidiger:
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Rechtsanwälte Stundensatz netto 380
Persönliche Verteidigung durch Spezialisten aus unserem Expertenteam
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Partner, Stundensatz netto 540
Die Partner sind in jedem geeigneten Verfahren strategisch eingebunden, insbesondere bei der Gesamtverteidigungsstrategie und bei entscheidenden Einzelfragen. Der zeitliche Einsatz erfolgt punktuell und hochfokussiert und macht in der Regel nur einen geringen Anteil des Gesamtaufwands (typischerweise etwa 5 %) aus.
Stundenhonorar
Unsere anwaltliche Tätigkeit wird regelmäßig auf Stundenbasis abgerechnet. Der Stundensatz der Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger beträgt 380 EUR netto pro Stunde (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer).
In klar prognostizierbaren Verfahren (u.a. Verkehrsstrafrecht) können wir Pauschalhonorar anbieten, um Planungssicherheit zu gewährleisten. Pauschalhonorare im Ermittlungsverfahren liegen in der Regel bei 3800 Euro. In vielen Verfahren – insbesondere solchen mit absehbar großem Umfang – bietet sich ein Pauschalhonorar an. Die Pauschale bemisst sich nach Umfang, Schwere des Vorwurfs, Aktenvolumen, Anzahl der Termine und der verfahrensrechtlichen Risiken.
Strafverteidiger Kosten in typischen Fallkonstellationen
Die nachfolgenden Beträge sind Erfahrungswerte. Sie dienen der Orientierung und ermöglichen realistische Erwartungen bereits vor Mandatserteilung. Im Einzelfall kann der Aufwand deutlich höher oder geringer Ausfallen.
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Ermittlungsverfahren ca. 3.800
Ohne Untersuchungshaft
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Ermittlungsverfahren, Anklage, Hauptverhandlung ca. 5.800
Verteidigung Ermittlungsverfahren mit Anklage und einem Hauptverhandlungstag
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Strafbefehlsverfahren ca. 4.000
Einspruch, Verteidigung an einem Hauptverhandlungstag
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Untersuchungshaft Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung ca. 14.500
Ermittlungsverfahren mit Untersuchungshaft, Haftprüfung, Haftbeschwerde, Besprechungen in der JVA, enge Taktung der Kommunikation, Anklage, Verteidigung an zwei Hauptverhandlungstagen
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Wirtschaftsstrafrechtliches Ermittlungsverfahren ca. 4.000
Umfangreiche Aktenlage, längere Ermittlungsphasen, mehrere Beteiligte: >8.000 Euro
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Ermittlungsverfahren Sexualstrafrecht ca. 6.500
Umfangreiche Zeugenvernehmung, Gutachtenauswertung, umfassende Verteidigung Aussage-gegen-Aussage-Konstellation
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Ermittlungsverfahren in Untersuchungshaft ca. 8.500
Haftprüfung, Haftbeschwerde, Besprechungen in der JVA, enge Taktung der Kommunikation
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Revision gegen Urteil des Landgerichts ca. 16.000
Erstellung der Revisionsbegründung und weitere Stellungnahme durch unsere Spezialisten und Universitätsprofessorinnen und -professoren.
Vorauszahlungen
Die Abrechnung erfolgt transparent minutengenau nach Verfahrensabschnitten, sodass Sie jeweils frühzeitig wissen, welche Strafverteidiger-Kosten im nächsten Schritt entstehen und diese komfortabel im Voraus begleichen können.
Klarheit vor Beginn
Bevor Sie Kosten auslösen, erhalten Sie eine verbindliche Einschätzung der voraussichtlichen Anwaltskosten, individuell, ehrlich, ohne Überraschungen.
Was dürfen Strafverteidiger kosten?
Die gesetzliche Mindestkosten liegen in einem einfachen Fall knapp unter 1.000,- €. Dabei handelt es sich aber nur um das gesetzliche Minimum. Renommierte Strafverteidiger werden ihre Leistung zu diesem Preis nicht anbieten. Besonders in schwereren Verfahren ist ein Aufwand erforderlich, der sich zum gesetzlichen Mindesthonorar nicht realisieren lässt.
Diese Investition lohnt sich aber schon bei kleinsten Delikten.
Bei durchschnittlichem Einkommen kann eine Geldstrafe schon bei einfacher Körperverletzung die Kosten für die Strafverteidigung um ein Vielfaches übersteigen.
Spezialisierte Strafverteidigung hat zu Recht ihren Preis.
In Strafverfahren sollten Sie sich nicht mit dem Zweitbesten zufriedengeben. Ein strafrechtliches Verfahren ist nicht geeignet für Experimente und Spekulation.
Unsere Erfolge sprechen für sich.
Ziele der Strafverteidigung:
- Einstellung des Verfahrens
- Freispruch
- Vermeiden einer Vorstrafe
- Strafe minimieren
- Notfalls als letzter Ausweg: Aussetzung von Freiheitsstrafe zur Bewährung
Strafrecht Anwaltskosten
Die Kosten im Strafverfahren richten sich nach Verfahrensschritten und hauptsächlich daran, wie viele Hauptverhandlungstage anfallen.
Wir sagen Ihnen sofort, was zu tun ist
Lassen Sie sich telefonisch beraten. Wir sagen sofort, welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen und machen Ihnen dann ein unverbindliches Angebot.
Die Gebühren der Strafverteidigung sind von vielen Faktoren abhängig. Hauptsächlich hängt das Honorar davon ab, welcher Aufwand mit der Angelegenheit verbunden ist.
Wer im Strafrecht Anwaltskosten wenn ich gewinne?
Grundsätzlich gilt im Strafrecht: Bei einer Freispruch oder Einstellung trägt der Staat nicht generell alle Anwaltskosten im Strafrecht.
Zwar werden im Fall eines Freispruchs die notwendigen Auslagen des Angeklagten, zu denen auch die Verteidigerkosten gehören, in der Regel von der Staatskasse übernommen. Das bezieht sich aber nur auf die gesetzlichen Mindestgebühren nach RVG. Honorarvereinbarungen werden nicht übernommen.
Wird das Verfahren eingestellt und landet nicht vor Gericht, erfolgt in der Regel keine Kostenerstattung durch die Staatskasse.
Gesetzliche Anwaltskosten Strafrecht
Grundsätzlich errechnet sich das Honorar nach den gesetzlichen Gebühren laut dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt RVG. Ausgehend von einem Hauptverhandlungstag in einer Angelegenheit errechnet sich das gesetzliche Mindesthonorar, die Strafverteidiger Kosten, im einfachsten Fall wie folgt:
Grundgebühr für Verteidiger § 14 RVG, Nr. 4100 VV RVG 200,00 €
Verfahrensgebühr für Ermittlungsverfahren Nr. 4104 VV RVG 132,00 €
Verfahrensgebühr für ersten Rechtszug vor dem Amtsgericht § 14 RVG, Nr. 4106 VV RVG 165,00 €
Terminsgebühr für Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht § 14 RVG, Nr. 4108 VV RVG 275,00 €
Zwischensumme 772,00 €
Pauschale Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 792,00 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 150,48 €
Betrag 942,48 €

Dies stellt das absolute Minimum dar. Es wird wenig spezialisierte Strafverteidiger geben, die eine Verteidigung zu diesem Honorar anbieten. Je nach Komplexität und Schwere des Falles ist eine Vereinbarung zu einem Vielfachen dieses Honorars angemessen. Dies ist in der Regel auch eine Investition, die sich lohnt.