Leon Rademacher

Rechtsanwalt

Strafverteidiger mit analytischem Blick und internationaler Erfahrung – Leon Rademacher ist ausschließlich als Strafverteidiger tätig. Er vertritt Einzelpersonen und Unternehmen in allen Phasen des Strafverfahrens. Seine Mandanten profitieren von seiner Fähigkeit, sich schnell in umfangreiche und komplexe Aktenlagen einzuarbeiten, tragfähige Verteidigungsstrategien zu entwickeln und diese mit Klarheit und Ausdauer zu verfolgen. Dabei verbindet er juristische Präzision mit einem strukturierten und strategischen Vorgehen, das auf maximale Entlastung seiner Mandanten abzielt.

Schon während seiner Ausbildung spezialisierte sich Leon Rademacher auf wirtschaftsstrafrechtliche Fragestellungen und interne Ermittlungen. Stationen bei renommierten internationalen Kanzleien wie Norton Rose Fulbright LLP (Frankfurt & Amsterdam) und Hogan Lovells International LLP haben ihm tiefe Einblicke in unternehmensinterne Abläufe, Compliance-Strukturen sowie die Anforderungen globaler Ermittlungs- und Auditprozesse ermöglicht.

Als analytischer Denker mit einem feinen Gespür für die Dynamik strafrechtlicher Verfahren versteht er es, frühzeitig Weichen zu stellen – sei es zur Verfahrenseinstellung, zur diskreten Konfliktlösung oder zur Vorbereitung auf eine gerichtliche Auseinandersetzung. Dabei ist ihm bewusst: Jeder Fall ist einzigartig – und verdient eine individuell zugeschnittene Verteidigung.

 

Schwerpunkte als Strafverteidiger

Allgemeines Strafrecht, BtMG, KCanG

Strafprozessrecht

Wirtschaftsstrafrecht, Steuer- und Subventionsstrafrecht, Geldwäsche und Außenwirtschaftsrecht

Compliance-Beratung, Begleitung interner Ermittlungen

Präventivberatung und Vermeidung strafrechtlicher Risiken

Lebenslauf

2024 – 2025 Hogan Lovells International LLP – Frankfurt am Main
Assistant im Bereich Internal Investigations

  • Unterstützung bei komplexen internationalen Sachverhalten

  • Briefings und Analysen für interne Ermittlerteams

  • Prüfung und Bewertung digitaler Beweismittel und Akten

2024 Norton Rose Fulbright LLP – Amsterdam (06/2024–08/2024)
Wahlstation im Bereich Investigations

  • Interviewvorbereitung und Dokumentation

  • Erarbeitung interner Untersuchungsberichte

  • Aufbereitung forensischer Erkenntnisse für Führungsebenen

2023 – 2024 Norton Rose Fulbright LLP – Frankfurt (09/2023–05/2024)
Anwaltsstation im Bereich Wirtschaftsstrafrecht

  • Rechtsgutachten zu Sanktionen, Geldwäscheprävention und Auditverfahren

  • Auswertung komplexer Ermittlungsakten

  • Konzeption und Prüfung interner Unternehmensrichtlinien

Referendariat (2022–2023)

  • Landgericht Frankfurt am Main – 12. Zivilkammer (Schwerpunkt: Banksachen)

  • Staatsanwaltschaft Frankfurt – Jugendstrafrecht

  • Regierungspräsidium Darmstadt – Aufenthaltsrecht
    Alle Stationen mit Bezug zur strafrechtlichen Verantwortung und staatlicher Eingriffsbefugnis

Rittershaus Rechtsanwälte, Frankfurt (2020–2021)
Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Corporate & Litigation)

  • Erstellung und Überarbeitung von Schriftsätzen

  • Vertragsrechtliche Due-Diligence-Prüfungen

  • Wissenschaftliche Mitarbeit an Veröffentlichungen zu haftungs- und prozessrechtlichen Themen

Juristisches Studium an der Goethe-Universität Frankfurt am Main mit Auszeichnung

  • Erstes Staatsexamen mit Auszeichnung durch den Hessischen Justizminister

  • Breite strafrechtliche Schwerpunktsetzung bereits im Studium und in der universitären Tätigkeit

 

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

Aktuelle Referenzen von
Leon Rademacher

Vielzahl von Einstellungen nach § 170 II StPO, 31a I BtMG und 153a StPO bei geringen Mengen zum Eigenbedarf. Darüber hinaus eine große Zahl gerichtlicher Fälle. Auszugsweise aus mehreren tausend Fällen:

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

Referenzen unserer Strafverteidiger

Vielzahl von eingestellten Ermittlungsverfahren, § 170 Abs. 2 StPO, 31a Abs. 1 BtMG und 153a StPO, darüber hinaus eine große Zahl gerichtlicher Fälle. Auszugsweise aus vielen tausend Fällen:

VORWURF UND GGF. MENGE BTM

GERICHT

RECHTSFOLGE / STRAFE

§ 176a Abs. 1 Nr. 1 und § 183 StGB

Gefährliche Körperverletzung

§ 184b StGB

2 Verstöße Sprengstoffgesetz, WaffG und KCanG

§ 176c StGB schwerer sexueller Missbrauch