Was ist Verfahrenskostenhilfe?
In Familiensachen heißt die Prozesskostenhilfe „Verfahrenskostenhilfe“. Verfahrenskostenhilfe ermöglicht die Scheidung auch Personen, die aus eigenen Mitteln finanziell nicht dazu in der Lage sind.
Es ist zu unterscheiden zwischen den Kosten, die für das Gericht anfallen und der Rechtsanwaltsvergütung. Verfahrenskostenhilfe ermöglicht es Personen, die diese Kosten nicht, nur zum Teil oder in Raten aufbringen können, die die Scheidung durchzuführen.
Was bewirkt Verfahrenskostenhilfe?
Die Verfahrenskostenhilfe bewirkt, dass Sie in geeigneten Fällen auf die Gerichtskosten je nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen keine Zahlungen oder Teilzahlungen zu leisten haben.
Die Verfahrenskostenhilfe erstreckt sich in geeigneten Fällen auch auf die Rechtsanwaltskosten. Das Gericht ordnet dann einen Rechtsanwalt bei. Dies muss besonders beantragt werden. Ein Rechtsanwalt Ihrer Wahl wird bei Scheidungsantrag in der Regel beigeordnet, da eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt vorgeschrieben ist. Sie können sich also gerne an uns als Ihren Anwalt für Scheidung in Freilassing wenden.
Wer erhält Verfahrenskostenhilfe?
Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.
Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe hat danach, wer einen Prozess führen muss und die dafür erforderlichen Kosten nicht aufbringen kann. Ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe besteht nicht, wenn eine Rechtsschutzversicherung oder eine andere Stelle die Kosten übernimmt oder wenn der Ehegatte oder bei einem unverheirateten Kind die Eltern oder ein Elternteil aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht für die Kosten aufkommen muss.
Die Partei, die Verfahrenskostenhilfe erhält, muss zu den Kosten beitragen, wenn sie in der Lage ist, aus ihrem Einkommen Raten zu zahlen. Insgesamt sind höchstens 48 Monatsraten zu zahlen. Verbessern sich die finanziellen Verhältnisse wesentlich, kann sie vom Gericht auch noch nachträglich bis zum Ablauf von vier Jahren seit Prozessende zu Zahlungen herangezogen werden. Verschlechtern sich die finanziellen Verhältnisse, ist eine Verringerung oder Einstellung einer Ratenzahlungsanordnung zugunsten der Partei möglich.
Wie erhält man Verfahrenskostenhilfe?
Erforderlich ist ein Antrag beim Prozessgericht. In dem Antrag müssen die persönlichen und wirtschaftslichen Verhältnisse sowie das Prozessverhältnis vollständig dargestellt sein.
Diesen Antrag stellen wir gerne für Sie.
Was kostet eine Scheidung in Freilassing? Was kostet Onlinescheidung?
Eine sogenannte Onlinescheidung ist gesetzlich nicht günstiger als die Scheidung durch Ihren Fachanwalt für Familienrecht in Freilassing.
Die Kosten der Scheidung berechnen sich aus dem sogenannten Gegenstandswert. Die Kosten richten sich grundsätzlich nach dem Einkommen der Ehegatten. Rechtsanwälten ist es grundsätzlich verboten, geringere Gebühren als die gesetzlichen zu verlangen (§ 49b BRAO). Daher bleiben die Kosten für Sie grundsätzlich gleich, wenn Sie uns beauftragen.
§ 49b I Bundesrechtsanwaltsordnung: „Es ist unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht, soweit dieses nichts anderes bestimmt.“ Sie müssen also nicht vermeintlich günstige Angebote zur anonymen Onlinescheidung annehmen sondern können sich vertrauensvoll an Ihren Anwalt für Scheidung in Freilassing wenden.