Warum eine Statusmeldung nicht gegen Facebookrichtlinien hilft

Eine Analyse der aktuell kursierenden Facebook Kettenstatusmeldung. Dieses Mal geht es darum, dass Facebook angeblich vor habe, gelöschte Nachrichten und Bilder der Nutzer zu veröffentlichen. Die Facebook Datenrichtlinie wurde seit dem Freitag, 30. Januar 2015 nicht geändert. Abgesehen davon, ist es zwecklos, den Datenrichtlinien per Statusmeldung zu widersprechen.
Wir wollen zunächst folgende Meldung, die aktuell in vielen Versionen bei Facebook kursiert, analysieren:
Wenns sogar im Radio kommt, muss es ja stimmen.
Hiermit erkläre ich folgendes: Heute 04 Juli 2016, in Reaktion auf die neuen Facebook Richtlinien. Gemäß den Artikeln l. 111, 112 und 113 des Strafgesetzbuchs, geistiges Eigentum, erkläre ich, dass meine Rechte an allen meinen persönlichen Daten, Zeichnungen, Bilder, Texte etc… nur bei mir liegen. Veröffentlicht auf meinem Profil ab dem Tag, an dem ich mein Konto erstellt habe. Die kommerzielle Nutzung erfordert vorher meine schriftliche Genehmigung !
Jeder kann diesen Text kopieren und einfügen in seiner persönlichen Facebook-Seite. Damit bist du unter dem Urheberrecht. Mit diesem Post lässt du Facebook wissen, dass das veröffentlichen, vervielfältigen, verbreiten, senden, oder auf irgendeine andere Weise Content aus deinem Profil streng verboten ist. Die oben genannten Artikel sind auch für Arbeitnehmer, Studenten, Agenten und / oder — anderes Personal im Dienst von Facebook.
Der Inhalt von meinem Profil enthält private Informationen. Die Verletzung von meinem Privatleben wird bestraft unter Berücksichtigung des Gesetzes (UCC 1-308 1-308 1-103 und dem Statut von Rom).
Alle Mitglieder sind eingeladen, einen ähnlichen Beitrag zu setzen, oder wenn du willst, kannst du diese Nachricht kopieren und einfügen. Wenn du diese Erklärung nicht mindestens einmal veröffentlichst, wirst du stillschweigend zulassen, dass deine Fotos, sowie die Informationen in deinemProfil verwendet werden dürfen.
(nicht teilen. Du musst kopieren und einfügen)

Strafrecht

Zunächst ist das Strafgesetzbuch nicht in Artikel, sondern in Paragraphen eingeteilt. Dies kann im Eifer des Gefechts verwechselt werden, spricht aber auch nicht gerade für die Qualität der juristischen Argumentation, die hier an den Tag gelegt worden ist.
Viel schwerer wiegen die benannten „Artikel“:
  • § 111 StGB: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
  • § 112 StGB a.F. (weggefallen seit 1946!): Widerstand gegen die Staatsgewalt „Wer eine Person des Soldatenstandes, es sei des Deutschen Heeres oder der Kaiserlichen Marine, auffordert oder anreizt, dem Befehle des Oberen nicht Gehorsam zu leisten, […]“
  • § 113 StGB: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Die genannten Normen haben denkbar wenig mit dem Urheberrecht zu tun.

Urheberrecht

In Deutschland gilt das einheitliche Urheberrecht, nach § 29 I UrhG ist das Urheberrecht nicht übertragbar (außer durch testamentarische Verfügung). Das Urheberrecht an eigenen Nachrichten oder Fotos kann also nie auf Facebook übergehen. Es können ausschließlich Nutzungsrechte eingeräumt werden.

Inwieweit Facebook die Nutzungsrechte eingeräumt werden, ergibt sich aus den Facebookrichtlinien. Diesen Nutzungsrichtlinien hat jeder Facebooknutzer zugestimmt. Hierin liegt keine „stillschweigende Zulassung dass deine Fotos, sowie die Informationen in deinem Profil verwendet werden dürfen“.

Die Nutzung von Fotos oder Nachrichten der Nutzer für eigene, aktive Werbezwecke oder zum Weiterverkauf durch Facebook wäre höchstwahrscheinlich sowieso rechtswidrig. Es bestehen nämlich begründete Zweifel, ob die Nutzungsbedingungen von Facebook rechtmäßig sind.

Widerspruch gegen Facebookrichtlinien

Den Facebookrichtlinien kann trotzdem selbstverständlich nicht durch den Post einer Statusmeldung widersprochen werden. Sogar wenn durch einen extrem unwahrscheinlichen Zufall ein Facebookmitarbeiter genau diesen Post im entsprechenden Profil lesen würde, wäre fraglich, ob diese Nachricht wirksam zugegangen wäre. Und sogar wenn man davon ausginge, wäre der Widerspruch möglicherweise unwirksam, da die Nutzung  der Plattform ohne „veröffentlichen, vervielfältigen, verbreiten, senden“ nicht möglich wäre. Genauso könnten Sie sich in den Bus setzen und ein Schild hochhalten mit der Aufschrift „Ich widerspreche dem Beförderungsentgelt“.

Die einzig sinnvolle Möglichkeit, auf die über Facebook veröffentlichten Daten Einfluss zu nehmen, führt über die Anpassung der Privatsphäreeinstellungen: https://www.facebook.com/settings/?tab=privacy

Gegen Ende der Statusnachricht wird es nochmal haarsträubend:

UCC 1-308-1 1 308-103

Unter UCC 1-308-1 1 308-103 werden Empfehlungen des US Amerikanischen Handelsrechts zusammengefasst. Für den deutschen Facebooknutzer haben diese keinerlei Bedeutung.

Rom Statut

Das „Rom Statut“ ist das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs und damit die vertragliche Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag. Dieser ist für die Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zuständig, wenn die nationalen Gerichte keine angemessene Verfolgung durchführen. Mit Urheberrecht oder der Nutzung von Inhalten der Facebooknutzer hat sich der Internationale Strafgerichtshof unseres Wissens noch nie beschäftigt.

Mehr zum Thema: